Ergänzung oder Änderung eines Rahmenbetriebsplans für Bergbau ohne Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beantragen
Wollen Sie einen Rahmenbetriebsplan ergänzen oder ändern, müssen Sie das vor Beginn Ihrer Arbeiten schriftlich bei der zuständigen Bergbehörde beantragen.
Für die Ergänzung oder Änderung eines Rahmenbetriebsplans geben Sie an, welche Teile des Rahmenbetriebsplans abgeändert werden sollen und/oder welche zusätzlichen Maßnahmen und Tätigkeiten Sie im Rahmen dieses Rahmenbetriebsplanes durchführen wollen. Je nach Umfang der geplanten Änderung und oder Ergänzung richten sich die Angaben, die Sie zu tätigen haben.
Je nachdem, welche Aspekte Ihres Rahmenbetriebsplans geändert werden sollen, kann es sein, dass Sie für die Zulassung dieser Änderungen oder Ergänzungen eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und/oder ein Planfeststellungsverfahren durchführen müssen.
Sie können sich mit ihrer zuständigen Behörde über den Umfang und Inhalt abstimmen.
Sie können die Zulassung für Ihren ergänzten oder geänderten Rahmenbetriebsplan online über die Plattform „BergPass“ oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.
Zulassung online über die Plattform „BergPass“ beantragen:
- Rufen Sie die Online-Plattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
- Für die Anmeldung benötigen Sie ein „Mein Unternehmenskonto“ oder eine BundID.
- Rufen Sie den Antrag auf und füllen Sie ihn vollständig und wahrheitsgemäß aus.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag ab.
Zulassung schriftlich bei der zuständigen Bergbehörde beantragen:
- Sie müssen Ihren ergänzten oder geänderten Rahmenbetriebsplan so erstellen, dass sowohl die Zulassungsvoraussetzungen als auch sonstige durch die Änderung oder Ergänzung betroffenen Belange wie Grundwasser- und Naturschutz beschrieben sind. Bei komplexen Vorhaben ist es sinnvoll, dass Sie sich mit Ihrer zuständigen Bergbehörde in Verbindung setzen und die erforderlichen Antragsunterlagen abstimmen. Die Bergbehörde ist verpflichtet, Sie zu den verfahrensrechtlichen Erfordernissen und dem jeweiligen Vorgehen zu beraten beziehungsweise Auskunft zu erteilen.
- Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei Ihrer zuständigen Bergbehörde ein.
Weitere Verfahrensschritte:
- Wenn Unterlagen fehlen, wird sich die zuständige Behörde bei Ihnen melden.
- Sie erhalten einen Bescheid, in dem Ihnen die Entscheidung über Ihren Antrag mitgeteilt wird.
- Sie erhalten außerdem einen Kostenbescheid. Bezahlen Sie die Gebühren.
Damit Sie die Zulassung für Ihren Änderung oder Ergänzung des Rahmenbetriebsplans bekommen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Ihrem Vorhaben dürfen keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen
- Sie müssen für nachweisen, dass Sie die erforderliche Berechtigung für die Erkundung oder Gewinnung dieser Bodenschätze besitzen.
- Sie müssen alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um Gefahren für Leben, Gesundheit und zum Schutz von Sachgütern, Beschäftigten und Dritten im Betrieb zu verhindern.
- Durch Ihre Arbeiten dürfen andere Bodenschätze, deren Schutz im öffentlichen Interesse liegen, nicht beeinträchtigt werden.
- Die anfallenden Abfälle müssen ordnungsgemäß wiederverwendet oder beseitigt werden.
- Sie müssen Vorsorge treffen, dass
- die Oberflächen in dem nach den Umständen gebotenen Ausmaß anschließend wieder nutzbar gemacht werden können,
- die Sicherheit anderer Bergbaubetriebe nicht gefährdet wird,
- die Suche oder Förderung von Bodenschätzen keine schädlichen Folgen für die Allgemeinheit nach sich ziehen und
- bei Bergbaubetrieben im Bereich des Festlandsockels oder der Küstengewässer:
- Schifffahrtsanlagen und -zeichen nicht beeinträchtigt werden und
- die Schifffahrt und Schifffahrtswege, der Luftraum, der Fischfang und die Pflanzen- und Tierwelt nicht unangemessen beeinträchtigt werden
- Unterwasserkabel und Rohrleitungen sowie ozeanographische oder sonstige wissenschaftliche Forschungen nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar beeinträchtigt werden und
- sich die schädigenden Einwirkungen auf das Meer auf ein möglichst geringes Maß beschränken.
Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, sollten Sie mit Ihrer zuständigen Bergbehörde gemeinsam klären. Grundsätzlich müssen Sie im fakultativen Rahmenbetriebsplan unter anderem folgende Angaben machen, sofern sie geändert oder ergänzt werden:
- Angabe des Bodenschatzes oder der Bodenschätze, die Sie aufsuchen, gewinnen oder aufbereiten wollen
- das Unternehmen oder das Konsortium und damit verbundene vertretungsberechtigte Personen
- Nachweise über die vorliegenden Gewinnungsberechtigungen (bergrechtliche Bewilligung bei bergfreien Bodenschätzen beziehungsweise Flächeneigentum oder Pacht bei grundeigenen Bodenschätzen)
- mögliche Altverträge
- Darstellung der geplanten technischen Umsetzung
- voraussichtlicher zeitlicher Ablauf
- die geplante flächenmäßige Ausdehnung
- mögliche Auswirkungen auf die Umwelt
- Angaben zu Natur- und Artenschutz
Die Verlängerung richtet sich nach den betrieblichen Erfordernissen. Die Gültigkeit einer Verlängerung beträgt in der Regel 30 Jahre.