Ergänzungen zum Abschlussprüfungszeugnis in Ausbildungsberufen beantragen
Um Ihre Ausbildung abzuschließen, müssen Sie eine Abschlussprüfung bestehen. Daraufhin erhalten Sie Ihr Prüfungszeugnis.
Wenn Ihre Abschlussprüfung in zwei zeitlich getrennten Teilen stattfindet, erhalten Sie die Prüfungsergebnisse nach den einzelnen Teilen.
Als auszubildende Person können Sie eine Zweitschrift Ihres Prüfungszeugnisses beantragen. Sie können auch eine englischsprachige und eine französischsprachige Übersetzung beantragen. Und Sie können beantragen, dass Ihre berufsschulischen Leistungen auf Ihrem Zeugnis angegeben werden.
Wenn Sie eine Zweitschrift des Prüfungszeugnisses beantragen wollen:
- Informieren Sie sich bei der für Ihre Ausbildung zuständigen Stelle über das Vorgehen zur Beantragung einer Zweitschrift
- Stellen Sie einen Antrag auf eine Zweitschrift
Wenn Sie eine englisch- oder französischsprachige Übersetzung beantragen wollen:
- Informieren Sie sich bei der für Ihre Ausbildung zuständigen Stelle über das Vorgehen zur Beantragung einer Übersetzung
- Stellen Sie einen Antrag auf eine Übersetzung
Wenn Sie Ihre berufsschulischen Leistungen im Zeugnis aufgeführt haben wollen:
- Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Stelle über das Vorgehen zur Beantragung
- Stellen Sie den Antrag auf Aufstellung der berufsschulischen Leistungen
- Fügen Sie dem Antrag die Nachweise für diese Leistungen als Kopie bei
- Sie haben die Abschlussprüfung Ihrer Ausbildung bestanden.
- für Zweitschrift: Antrag auf Zweitschrift
- für Übersetzung: Antrag auf englische oder französische beziehungsweise englische und französische Übersetzung
- für Angabe der berufsschulischen Leistungen:
- Antrag auf Aufstellung der berufsschulischen Leistungen
- Nachweise für berufsschulische Leistungen
Es gibt keinen Rechtsbehelf. Es liegt keine Entscheidung einer Behörde zugrunde, sondern das Zeugnis wird für jede bestandene Prüfung ausgestellt.
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
06110 Halle (Saale)
06110 Halle (Saale)
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
Anzahl: k.A. Gebühren: ja
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 15:30 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
39108 Magdeburg, Landeshauptstadt
0391 25272-11
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
Anzahl: 5 Gebühren: nein
Montag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Mittwoch 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr