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  • Erklärung zur Beherbergungssteuer abgeben

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Die Stadt Halle (Saale) erhebt ab dem 1. Januar 2025 eine Beherbergungssteuer als örtliche Aufwandsteuer.

    Mit der Beherbergungssteuer wird der Aufwand des Gastes für die Möglichkeit einer entgeltlichen Übernachtung in einer Beherbergungseinrichtung besteuert. Die Beherbergungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Aufwandsteuer deshalb, weil ein „besonderer Aufwand“ besteuert wird, also eine Einkommensverwendung für Dinge, die über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgeht.

    Steuern – wie auch die Beherbergungssteuer – werden nicht für einen bestimmten Zweck erhoben, sondern dienen allgemein als Einnahmequelle für den städtischen Haushalt. Die wichtigsten kommunalen Ausgaben, die aus dem Haushalt der Stadt Halle (Saale) bestritten werden, sind Sozialleistungen und der Bau sowie die Unterhaltung von Schulen und Kindertagesstätten, daneben werden aber auch kulturelle Einrichtungen und Sportstätten aus dem Stadthaushalt finanziert.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Die Beherbergungssteuer beträgt vier Prozent vom Übernachtungspreis einschließlich Umsatzsteuer und ist bei Abreise in der Beherbergungseinrichtung zu entrichten.

    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der Betreiber Ihrer Unterkunft verpflichtet ist, von Ihnen die Beherbergungssteuer einzuziehen. Sollten Sie sich durch Ihren Gastgeber zu Unrecht belastet fühlen, entrichten Sie bitte trotzdem zunächst die Beherbergungssteuer und machen Sie Erstattungsansprüche im Nachhinein gegenüber der Steuerabteilung und Stadtkasse der Stadt Halle (Saale) geltend. 

    Nicht besteuert werden:

    • Minderjährige
    • schwerbehinderte Personen mit einem in einem entsprechenden Ausweis angegebenen Grad der Behinderung von 80 oder mehr
    • Begleitpersonen schwerbehinderter Personen bei einem im Ausweis angegebenen Merkzeichen „B“
    • Personen, die unter der Anschrift der Beherbergungseinrichtung mit alleiniger Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung nach dem Bundesmeldegesetz gemeldet sind
    • Personen, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und zu Ausbildungszwecken übernachten

    Der Betreiber Ihrer Unterkunft ist aus Nachweisgründen verpflichtet, von steuerbefreiten Gästen folgende Daten auf einem Meldeschein zu vermerken: Name, Wohnanschrift, Geburtsdatum, Datum der An- und Abreise, Grund der Steuerbefreiung. 

    Der Meldeschein, nach der Beherbergungssteuersatzung, ist vom Gast bzw. dessen gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Die Beherbergungssteuer beträgt vier Prozent vom Übernachtungspreis einschließlich Umsatzsteuer und ist bei Abreise in der Beherbergungseinrichtung zu entrichten.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Die Beherbergungsunternehmen werden die Steuer zusammen mit dem Rechnungsbetrag einziehen und bis zum 15. des Folgemonats an die Stadtkasse überweisen.

    kommunale Satzung

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Satzung über die Erhebung einer Beherbergungssteuer in der Stadt Halle (Saale) zum 01.01.2025

    Stelle:
    Team Beherbergungssteuer
    Adresse:
    Schmeerstraße 1
    06108 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214414
    +49 345 2214416