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  • Erlaubnis als Fluglehrer beantragen

    Für die Ausbildung von Luftfahrern oder Personal für die Flugsicherung benötigen Sie eine Erlaubnis.

    Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden und befristet werden. Sie kann widerrufen werden, wenn sie länger als ein Jahr nicht genutzt worden ist.

    • Eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung ist ausgeschlossen.
    • Sie und Ihre Ausbilder sind für die Tätigkeit persönlich geeignet.
    • Sie besitzen eine Lehrberechtigung nach der Verordnung über Luftfahrtpersonal.

    Antrag auf Erteilung der Erlaubnis oder Registrierung nach § 32 Luftverkehrs-Zulassungsordnung (LuftVZO)

    Gebühr: EUR 35,00 - 380,00

    Stelle:
    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Verkehrswesen
    Adresse:
    Ernst-Kamieth-Straße 2
    06112 Halle (Saale)
    Telefon:
    0345 514-1232
    Fax:
    0345 514-1829
    Öffnungszeiten:

    Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
    Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

    Hinweis: 
    Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

    Stelle:
    Luftfahrt-Bundesamt
    Adresse:
    38144 Braunschweig
    Telefon:
    0531 2355-115
    Fax:
    0531 2355-710

    Stelle:
    Luftwaffenamt, Flugbetriebs- und Informationszentrale
    Adresse:
    Flughafenstraße 1
    51147 Köln
    Telefon:
    02203 908-2333
    Fax:
    02203 908-2776

    Anrede:
    Frau
    Nachname:
    Mitarbeiter/in
    Position:
    Telefon:
    0345 5141231

    Anrede:
    Herr
    Nachname:
    Mitarbeiter/in
    Position:
    Telefon:
    0345 514-1863