Erlaubnis als Fluglehrer beantragen
Für die Ausbildung von Luftfahrern oder Personal für die Flugsicherung benötigen Sie eine Erlaubnis.
Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden und befristet werden. Sie kann widerrufen werden, wenn sie länger als ein Jahr nicht genutzt worden ist.
- Eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung ist ausgeschlossen.
- Sie und Ihre Ausbilder sind für die Tätigkeit persönlich geeignet.
- Sie besitzen eine Lehrberechtigung nach der Verordnung über Luftfahrtpersonal.
Antrag auf Erteilung der Erlaubnis oder Registrierung nach § 32 Luftverkehrs-Zulassungsordnung (LuftVZO)
Gebühr: EUR 35,00 - 380,00
Stelle:
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Verkehrswesen
Adresse:
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
06112 Halle (Saale)
Telefon:
0345 514-1232
Fax:
0345 514-1829
Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr
Hinweis:
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Stelle:
Luftfahrt-Bundesamt
Adresse:
38144 Braunschweig
Telefon:
0531 2355-115
Fax:
0531 2355-710
E-Mail:
WWW:
Stelle:
Luftwaffenamt, Flugbetriebs- und Informationszentrale
Adresse:
Flughafenstraße 1
51147 Köln
51147 Köln
Telefon:
02203 908-2333
Fax:
02203 908-2776
E-Mail:
Anrede:
Frau
Nachname:
Mitarbeiter/in
Position:
Telefon:
0345 5141231
Anrede:
Herr
Nachname:
Mitarbeiter/in
Position:
Telefon:
0345 514-1863