Erlaubnis als Fluglehrer beantragen
Für die Ausbildung von Luftfahrern oder Personal für die Flugsicherung benötigen Sie eine Erlaubnis.
Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden und befristet werden. Sie kann widerrufen werden, wenn sie länger als ein Jahr nicht genutzt worden ist.
- Eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung ist ausgeschlossen.
- Sie und Ihre Ausbilder sind für die Tätigkeit persönlich geeignet.
- Sie besitzen eine Lehrberechtigung nach der Verordnung über Luftfahrtpersonal.
Antrag auf Erteilung der Erlaubnis oder Registrierung nach § 32 Luftverkehrs-Zulassungsordnung (LuftVZO)
Gebühr: EUR 35,00 - 380,00
Stelle:
Luftfahrt-Bundesamt
Adresse:
38144 Braunschweig
Telefon:
0531 2355-115
Fax:
0531 2355-710
E-Mail:
WWW:
Stelle:
Luftwaffenamt, Flugbetriebs- und Informationszentrale
Adresse:
Flughafenstraße 1
51147 Köln
51147 Köln
Telefon:
02203 908-2333
Fax:
02203 908-2776
E-Mail: