Erlaubnis als Kindertageseinrichtung beantragen
Wenn Sie eine Einrichtung betreiben möchten, in der Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden, benötigen Sie vor Aufnahme des Betriebs eine Betriebserlaubnis.
Mit der Erlaubnis wird geprüft, ob das Wohl der Kinder in der Einrichtung gewährleistet ist. Dafür müssen insbesondere die personellen, räumlichen, fachlichen und organisatorischen Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören unter anderem geeignete Betreuungskräfte, ein tragfähiges pädagogisches Konzept, geeignete Räumlichkeiten sowie Maßnahmen zum Schutz, zur Förderung und zur gesundheitlichen Versorgung der betreuten Kinder.
- Sie sind
- eine Gemeinde oder Verbandsgemeinde,
- ein anerkannter freier Träger der Jugendhilfe, zum Beispiel Verein oder Wohlfahrtsverband,
- eine andere gemeinnützige Organisation, wenn ihr Zweck der Betrieb einer Kindertageseinrichtung ist.
- Sie müssen nachweisen, dass die Kinder in der Einrichtung durch geeignete Betreuungskräfte betreut werden.
- Außerdem muss sichergestellt sein, dass das Wohl der Kinder in der Kita gewährleistet ist. Dazu gehören:
- die Förderung der gesellschaftlichen und sprachlichen Integration der Kinder,
- eine ausreichende gesundheitliche Vorsorge,
- sowie eine angemessene medizinische Betreuung.
Widerspruch