Erlaubnis beantragen, eine Lotterie zu veranstalten oder zu vermitteln
Der Inhalt stammt aus folgender Quelle: Stadt Halle (Saale)
In der Stadt Halle (Saale) ist das Veranstalten von öffentlichen Ausspielungen (z. B. Lottterien und Tombolas) beim Fachbereich Sicherheit anzuzeigen. Sie müssen nicht genehmigt werden. Das Finanzamt Magdeburg wird durch die Stadt Halle (Saale) darüber informiert.
Die Antragstellung erfolgt schriftlich (formlos).
formloser Antrag
kostenlos
sofort
Allgemeine Erlaubnis von öffentlichen Ausspielungen in Sachsen-Anhalt
Glücksspielstaatsvertrag 2021 v. 29.10.2020 (GVBl. LSA 2021 S. 160,168)
Glücksspielgesetz v. 27.09.2012
Die geplante Ausspielung ist vom Veranstalter mindestens fünf Werktage im Voraus dem Fachbereich Sicherheit anzuzeigen.
06122 Halle (Saale)
+49 345 2211203
Mo: geschlossen
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Fr: geschlossen
Sa: geschlossen
So: geschlossen