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  • Erlaubnis beantragen, eine Lotterie zu veranstalten oder zu vermitteln

    Der Inhalt stammt aus folgender Quelle: Stadt Halle (Saale)

    In der Stadt Halle (Saale) ist das Veranstalten von öffentlichen Ausspielungen (z. B. Lottterien und Tombolas) beim Fachbereich Sicherheit anzuzeigen. Sie müssen nicht genehmigt werden. Das Finanzamt Magdeburg wird durch die Stadt Halle (Saale) darüber informiert.

    Die Antragstellung erfolgt schriftlich (formlos).

    formloser Antrag

    kostenlos

    sofort

    Allgemeine Erlaubnis von öffentlichen Ausspielungen in Sachsen-Anhalt
    Glücksspielstaatsvertrag 2021 v. 29.10.2020 (GVBl. LSA 2021 S. 160,168)
    Glücksspielgesetz v. 27.09.2012

    Die geplante Ausspielung ist vom Veranstalter mindestens fünf Werktage im Voraus dem Fachbereich Sicherheit anzuzeigen.

    Stelle:
    Team Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2211232
    +49 345 2211203
    Fax:
    +49 345 2211238
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Mo: geschlossen
    Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
    Mi: geschlossen
    Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
    Fr: geschlossen
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen