Zum Hauptinhalt springen
  • Serviceportal
  • Terminvergabe
  • Karriereportal
  • Behördennummer
  • Erlaubnis für Anbauvereinigung zum gemeinschaftlichen Eigenanbau und Weitergabe von Cannabis beantragen

    Für den gemeinschaftlichen Eigenanbau und die Weitergabe von Cannabis in Anbauvereinigungen muss eine behördliche Erlaubnis vorliegen. Diese muss von der Anbauvereinigung beantragt werden.

    Anbauvereinigungen sind eingetragene, nicht-wirtschaftliche Vereine oder eingetragene Genossenschaften, deren Zweck der gemeinschaftliche, nicht-gewerblichen Eigenanbau und die Weitergabe von Cannabis und Vermehrungsmaterial (Samen und Stecklinge von Cannabispflanzen) zum Eigenkonsum sowie die Information ihrer Mitglieder über cannabisspezifische Suchtprävention und -beratung ist.

    Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen:

    • Stellen Sie Ihren Antrag schriftlich oder elektronisch und fügen Sie alle erforderlichen Angaben und Nachweise bei.
    • Die Behörde prüft Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
    • Innerhalb von drei Monaten nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen entscheidet die zuständige Stelle  über Ihren Antrag.
    • Sie erhalten dann einen Bescheid über die Erteilung oder Versagung der Erlaubnis.

    • Sie müssen in einer Anbauvereinigung organisiert sein.
    • Die vertretungsberechtigten Personen Ihrer Anbauvereinigung müssen voll geschäftsfähig sein und die erforderliche Zuverlässigkeit für den Umgang mit Cannabis und Vermehrungsmaterial (Samen und Stecklinge von Cannabispflanzen) besitzen. Zuverlässigkeit bedeutet, dass die Person keine relevanten Vorstrafen hat und die Regeln des Cannabisgesetzes einhält, insbesondere beim Gesundheits- und Jugendschutz.
    • Ihre Anbauvereinigung muss Cannabis und Vermehrungsmaterial vor unbefugtem Zugriff, besonders durch Kinder und Jugendliche, schützen.
    • Ihre Anbauvereinigung muss alle gesetzlichen Vorgaben für den Anbau und die Weitergabe von Cannabis und Vermehrungsmaterial einhalten.

    • Antrag auf Erlaubnis für den gemeinschaftlichen Eigenanbau und die Weitergabe von Cannabis in Anbauvereinigungen
    • Liste aller Vorstandsmitglieder und der sonstigen vertretungsberechtigten Personen der Anbauvereinigung mit Angabe der Vornamen, Namen, Geburtsdaten, Anschriften und elektronischen Kontaktdaten
    • Vereinssatzung
    • Nachweis der Eintragung beim Vereinsregister
    • Liste aller entgeltlich Beschäftigten der Anbauvereinigung, die Zugang zu Cannabis und Vermehrungsmaterial erhalten mit Angabe der Vornamen, Namen, Geburtsdaten, Anschriften und
    • elektronischen Kontaktdaten
    • Führungszeugnis für jedes Vorstandsmitglied und jede andere vertretungsberechtigte Person der Anbauvereinigung zur Vorlage bei einer Behörde sowie einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister; zum Zeitpunkt der Antragstellung höchstens drei Monate alt
    • die geschätzte zukünftige Zahl der Mitglieder der Anbauvereinigung
    • Angaben zur Lage oder voraussichtliche Lage des befriedeten Besitztums der Anbauvereinigung nach Ort, Straße und Hausnummer, gegebenenfalls
    • Angabe der Flurbezeichnung, der Bezeichnung des Gebäudes und des Gebäudeteils
    • Angaben zur Größe oder voraussichtliche Größe der Anbauflächen und Gewächshäuser der Anbauvereinigung in Hektar oder Quadratmetern
    • Mengenangaben: Cannabis in Gramm, getrennt nach Marihuana und Haschisch, die voraussichtlich pro Jahr angebaut und weitergegeben werden
    • Konzept über die getroffenen oder voraussichtlichen Sicherungs- und Schutzmaßnahmen des befriedeten Besitztums
    • Konzept über die getroffenen oder voraussichtlichen Sicherungs- und Schutzmaßnahmen für den Transport von Cannabis und Vermehrungsmaterial
    • Nachweis der/des Präventionsbeauftragten über entsprechende Beratungs- und Präventionskenntnisse sowie Kopie des Mitgliedsausweises
    • Probenahmekonzept zur Qualitätssicherung
    • Konzept über die Vernichtung von nicht weitergabefähigem Cannabis und nicht weitergabefähigem Vermehrungsmaterial

    Es gibt keine Frist.

    Nach Eingang aller genannten Angaben und Nachweise soll die zuständige Behörde innerhalb von drei Monaten über den Antrag auf Erlaubnis entscheiden.

    Klage vor dem Verwaltungsgericht