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  • Erlaubnis für den Betrieb von Fahrzeugteilen beantragen

    Wenn Sie Fahrzeugteile für An- und Umbauten von Fahrzeugen herstellen und vertreiben möchten, benötigen Sie für diese Bauteile eine Betriebserlaubnis. Ohne diese Betriebserlaubnis dürfen umgebaute Fahrzeuge nicht auf öffentlichen Straßen fahren.

    Fahrzeugteile sind zum Beispiel:

    • Felgen
    • Sonderräder
    • Standheizungen
    • Anhängerkupplungen

    Die Fahrzeugteile müssen verschiedene Bedingungen erfüllen, damit nicht die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt.

    Sie erhalten keine Betriebserlaubnis, wenn die Fahrzeugteile zum Beispiel:

    • die Fahrzeugart beeinflussen
    • das Abgasverhalten verschlechtern
    • den Geräuschpegel erhöhen
    • andere Verkehrsteilnehmerinnen oder -teilnehmer gefährden

    Sie können die Betriebserlaubnis mit Einschränkungen erhalten, also beschränkt auf die Verwendung der Teile an Fahrzeugen:

    • einer bestimmten Art
    • eines bestimmten Typs
    • bei einer bestimmten Art des Ein- oder Anbaus

    Die zuständige Behörde kann verlangen, dass die Fahrzeugteile geprüft werden von:

    • einer oder einem amtlich anerkannten Sachverständigen
    • einer Prüferin oder einem Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
    • einer oder einem Kraftfahrzeugsachverständigen

    Wenn Sie als Fahrzeughalterin oder -halter ein Fahrzeugteil ein- oder anbauen möchten, für das keine Allgemeine Betriebserlaubnis vorliegt und diese auch nicht erforderlich ist, können Sie eine Einzelbetriebserlaubnis bei der Zulassungsbehörde beantragen. Die zuständige Behörde kann verlangen, dass der Ein- oder Anbau abgenommen wird von:

    • einer oder einem amtlich anerkannten Sachverständigen
    • einer Prüferin oder einem Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
    • eine amtlich anerkannte Überwachungsorganisation

    Auch bei Fahrzeugeilen, für die eine Betriebserlaubnis besteht, kann es erforderlich sein, dass die Zulassungsstelle den Ein- oder Anbau abnimmt. Ob dies notwendig ist, können Fahrzeughalterinnen und -halter dem Zertifikat des Fahrzeugteils entnehmen.

    Die Zulassungsstelle muss viele technische Änderungen in Fahrzeugdokumenten wie der Zulassungsbescheinigung Teil I oder dem Anhängerverzeichnis nachtragen.

    Stelle:
    Team Kfz - Zulassungsbehörde
    Adresse:
    Am Stadion 6
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    115
    Fax:
    +49 345 2211463
    Parken:
    Behindertenparkplatz: Am Stadion 5, Vordereingang
    Anzahl: 2
    Behindertenparkplatz: Am Stadion 5, Vordereingang
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    Öffnungszeiten:
    • Mo: 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
    • Di: 09:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
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