Zum Hauptinhalt springen
  • Serviceportal
  • Terminvergabe
  • Karriereportal
  • Behördennummer
  • Erlaubnis für den Erwerb von Schusswaffen in einem anderen Mitgliedstaat beantragen

    Wer in Deutschland lebt und eine Schusswaffe oder Munition in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) erwerben möchten, benötigt eine Erlaubnis.

    Für die Erlaubnis müssen Sie folgende Angaben machen:

    • über Ihre Person:
      • Vor- und Familienname
      • Geburtsdatum und -ort
      • Anschriften
      • Nummer, Ausstellungsdatum und ausstellende Behörde des Reisepasses oder des Personalausweises
    • über die Waffe:
      • bei Schusswaffen:
        • Anzahl und Art
        • Kaliber
        • Kategorie nach Anlage 1 Abschnitt 3 des Waffengesetzes
        • Gegebenenfalls Beschusszeichen der Ständigen Internationalen Kommission zur Prüfung von Handfeuerwaffen (Commission internationale permanente pour l’epreuve des armes a feu portatives – CIP)
      • bei sonstigen Waffen:
        • Anzahl und Art
    • über die Munition:
      • Anzahl und Art
      • Kaliber
      • gegebenenfalls CIP-Prüfzeichen

    Widerspruch

    Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen finden Sie im Bescheid.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    Zuständige Stelle ist:

    Polizeiinspektion Halle (Saale)

    Stabsbereich Recht, Waffen- und Sprengstoffbehörde, 
    Merseburger Straße 6
    06110 Halle (Saale)

    Ansprechpartner: Frau Niemann, Telefon: 0345 224 1823; Frau Hahnewald, Telefon: 0345 224 1822

    Telefax: 0345 224 11 1127

    Mail: waffenrecht.pi-hal@polizei.sachsen-anhalt.de