Erlaubnis für den (grenzüberschreitenden) gewerblichen Güterkraftverkehr / Gemeinschaftslizenz beantragen
Die gewerbliche Durchführung von Transportleistungen mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen ist erlaubnispflichtig. Dabei ist zwischen einer Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr (gilt nur im Inland) und einer Gemeinschaftslizenz (gilt innerhalb der Europäischen Union) zu unterscheiden. Die wesentlichen Erteilungsfaktoren sind:
- fachliche Eignung
Fachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) beziehungsweise Ausbildung als Verkehrsfachwirt oder Speditionskaufmann/-frau (Ausbildung vor dem 04.12.2011 begonnen)
- finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenkapital von EUR 9.000 für das erste, EUR 5.000 für jedes weitere Kraftfahrzeug)
- persönliche Zuverlässigkeit
Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister sind bei den Bürgerämtern zu beantragen und von diesem direkt an die Erlaubnisbehörde zu übersenden. Sofern Unternehmer bereits selbstständig sind, müssen auch Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Krankenkassen der Arbeitnehmer und der Berufsgenossenschaft vorgelegt werden. Die Unterlagen für die persönliche Zuverlässigkeit dürfen bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein).
Die Antragsstellung erfolgt bei der örtlich zuständigen Genehmigungsbehörde (Betriebssitz des Unternehmens).
Die Genehmigung gemäß für den gewerblichen Güterkraftverkehr wird Ihnen nur erteilt, wenn:
- die Sicherheit und die Leistungsfähigkeit des Betriebs gewährleistet sind,
- keine Tatsachen vorliegen, die Ihre Unzuverlässigkeit als Unternehmer oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Personen darlegen,
- Sie als Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person fachlich geeignet sind und
- Sie und die von Ihnen mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmer ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts im Inland haben.
- Polizeiliches Führungszeugnis (wird der zuständigen Behörde nach Antragsstellung beim Bürgeramt übersandt)
- Auszüge aus dem Gewerbe- und Verkehrszentralregister
- Nachweis über Sach- und Fachkundeprüfung der IHK
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und der Sozialversicherungsträger
- Eigenkapitalbescheinigung / Vermögensübersicht
Bitte erfragen Sie bei der für Sie zuständigen Behörde, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.
keine
- Antrag ist schriftlich zu stellen. Es gibt keine besonderen Anforderungen an die Form.
- Die auf der Internetseite der Behörde öffentlich zugänglichen Antragsformulare erleichtern die Antragstellung und sollten daher vollständig ausgefüllt an die zuständige Behörde übersandt werden.
- Ein persönliches Erscheinen in der Behörde ist in der Regel nicht notwendig
- Kein Onlinedienst möglich (in Berlin)
06122 Halle (Saale)
Anzahl: 4
Mo: nach Vereinbarung
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung
Mi: nach Vereinbarung
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung
Fr: nach Vereinbarung
Sa: geschlossen
So: geschlossen
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