• Serviceportal
  • Terminvergabe
  • Karriereportal
  • Behördennummer
  • Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr beantragen

    Großraum- und Schwertransporte sind Fahrzeuge oder deren Ladungen, bei denen die gesetzlich vorgeschriebenen Maße und Gewichte überschritten werden.
    Sie benötigen eine Erlaubnis und/oder eine Ausnahmegenehmigung für den Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen auf öffentlichen Straßen, wenn

    • die Ladung oder 
    • die Abmessungen, 
    • die Achslast oder 
    • das Gesamtgewicht 

    die gesetzlich allgemeinen zugelassenen Grenzen überschreiten.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Schwerlast- und Großraumtransporte sind genehmigungspflichtig und grundsätzlich bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu beantragen.

    Die Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr können Sie schriftlich oder online beantragen.

    Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen möchten:

    • Füllen Sie das RGST 2013-Formular "Antrag und Bescheid für die Durchführung von Großraum- und/oder Schwerverkehre über die Beförderung von Ladungen mit überhöhten Abmessungen und/oder Gewichten" aus.
    • Gegebenenfalls kann die Behörde Sie für weitere Informationen anhören.
    • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob die Erlaubnis erteilt werden kann.
    • Unter Umständen wird die Erlaubnis unter Auflagen erteilt.
    • Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis oder die Ablehnung sowie den Gebührenbescheid schriftlich.

    Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:

    • Sie reichen den Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen über das Online-Portal „VEMAGS“ ein.
    • Gegebenenfalls kann die Behörde Sie für weitere Informationen anhören.
    • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob die Erlaubnis erteilt werden kann.
    • Unter Umständen wird die Erlaubnis unter Auflagen erteilt.
    • Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis oder die Ablehnung sowie den Gebührenbescheid online über das Portal.

    • Für den beantragten Transport darf die Beförderung auf der Schiene oder auf dem Wasser nicht infrage kommen.
    • Es müssen geeignete Straßen zur Verfügung stehen.
    • Sie müssen eine unteilbare Ladung befördern. Bei mehreren Teilen gelten Sonderbestimmungen.

    RGST 2013-Formular "Antrag und Bescheid für die Durchführung von Großraum- und/oder Schwerverkehre über die Beförderung von Ladungen mit überhöhten Abmessungen und/oder Gewichten"
    Der schriftliche Antrag sollte beinhalten:

    • Geltungszeitraum
    • genaue Wegstrecke
    • Abmessungen-, Achslast- und Gesamtgewichtsangabe
    • Anschrift des Antragstellers
    • schriftlicher Haftungsausschluss
    • Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO, wenn nicht nur die Ladung von den zulässigen Abmessungen abweicht, sondern auch ein Spezialfahrzeug verwendet wird, das bereits unbeladen nicht der StVZO entspricht

    Je nach Antrag sind weitere Unterlagen erforderlich. Näheres erfahren Sie bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

    Kostenart: variabel 

    Bezeichnung der Kosten: Gebühr 

    Der VEMAGS-Gebührenrechner unterstützt bei der Ermittlung der Gebühren, die voraussichtlich für den Erlaubnis- und Genehmigungsbescheid erhoben werden.

    Antragsfrist: 2 Wochen

    Die angegebene Bearbeitungszeit gilt nur ohne Anhörung. Bei statischen Nachrechnungen von Brückenbauwerken, aufwendigen Anhörungsverfahren und Anfragen anderer Bundesländer, ist mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen.

    Bearbeitungsdauer: 2 Wochen

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Für die Beantragung und Genehmigung von Großraum- und Schwertransporten wurde Anfang Dezember 2007 bundesweit das Verfahrensmanagement "VEMAGS" eingeführt.

    Weitere Informationen, insbesondere Präsentationsmaterial zum Download, finden Sie hier.

    Formulare  vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Stelle:
    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Verkehrswesen
    Adresse:
    Ernst-Kamieth-Straße 2
    06112 Halle (Saale)
    Telefon:
    0345 514-1232
    Fax:
    0345 514-1829
    Öffnungszeiten:

    Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
    Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

    Hinweis: 
    Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

    Anrede:
    Frau
    Nachname:
    Mitarbeiter/in
    Position:
    Telefon:
    0345 5141231

    Anrede:
    Herr
    Nachname:
    Mitarbeiter/in
    Position:
    Telefon:
    0345 514-1863