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  • Erlaubnis für Immobiliardarlehensvermittler Erteilung

    Sie benötigen eine Erlaubnis für die Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler, wenn Sie gewerbsmäßig

    • Immobiliar-Verbraucherdarlehen im Sinne des § 491 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder
    • entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen im Sinne des § 506 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vermitteln wollen.

    Immobiliar-Verbraucherdarlehen sind Darlehensverträge zwischen einem Unternehmer als Darlehensgeber und einem Verbraucher als Darlehensnehmer, die entweder durch ein Grundpfandrecht oder eine Reallast besichert sind oder die für den Erwerb oder die Erhaltung des Eigentums an Grundstücken oder Gebäuden bestimmt sind.

    Die Erlaubnis für die Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler benötigen Sie auch, wenn Sie

    • entgeltliche Finanzierungshilfen vermitteln wollen oder
    • Dritte über Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge oder entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen beraten wollen.

    Bitte wenden Sie sich an den zuständigen Landkreis oder die zuständige Stadt.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Für die Ausübung der Tätigkeit eines Immobiliardarlehensvermittlers ist neben der Gewerbeanmeldung auch eine Gewerbeerlaubnis erforderlich.

    1. Antrag auf Erlaubnis

    Um als Immobiliardarlehensberater zu arbeiten, müssen Sie unter Vorlage der notwendigen Unterlagen einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen. Dies ist je nach Bundesland die Gewerbebehörde oder die Industrie- und Handelskammer. Einzelpersonen (natürliche Personen) beantragen die Erlaubnis  selbst oder durch bevollmächtigte Dritte. Bei juristischen Personen erfolgt die Antragstellung durch deren gesetzliche Vertreter oder durch schriftlich bevollmächtigte Dritte.
     

    2. Bescheid über die Erlaubnis

    Die Erlaubnis wird Ihnen in der Form eines Erlaubnisbescheids erteilt.
     

    3. Eintrag der Erlaubnis

    Nach Aufnahme der Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler müssen Sie unverzüglich einen Antrag auf Eintragung in das Register nach § 11a Absatz 1 Gewerbeordnung stellen.

    Die Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler gewerblich tätig zu werden, wird Ihnen erteilt, wenn Sie:

    • zuverlässig sind,
    • in geordneten Vermögensverhältnissen leben,
    • eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen können,
    • eine Sachkundeprüfung bei einer Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegt haben oder diese erforderliche Sachkunde durch eine gleichgestellte Berufsqualifikation nachweisen können.

    Für die Prüfung zur Erteilung der Erlaubnis, als Immobiliardarlehensvermittler tätig zu werden, müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

    • ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
    • ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister
    • ggf. eine Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
    • ggf. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des kommunalen Steueramts
    • einen Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts
    • ggf. eine Auskunft des Insolvenzgerichtes zur Insolvenzfreiheit und zur Abweisung der Verfahrenseröffnung mangels Masse
    • einen Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
    • einen Nachweis der erforderlichen Sachkunde
    • bei juristischen Personen und Handelspersonengesellschaften: einen Handelsregisterauszug
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Einzelgewerbe

    • vollständig ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Gewerbeerlaubnis gem. § 34i GewO
    • vollständig ausgefüllter Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister nach §§ 34i Abs. 8, 11a GewO
    • Behördliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate), kann im Team Gewerbe beantragt werden bzw. bei der Heimatbehörde
    • Behördliche Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate), kann im Team Gewerbe beantragt werden bzw. bei der Heimatbehörde
    • Auskunft aus dem Vollstreckungsportal, zu beantragen unter www.vollstreckungsportal.de
    • Auskunft aus dem Insolvenzverzeichnis (ist beim zuständigen Amtsgericht des Wohnbereiches zu beantragen)
    • steuerliche Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes
    • steuerliche Bescheinigung des Steueramtes der Stadt Halle (Saale) bzw. der Heimatbehörde
    • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung gem. § 34i Absatz 2 Nr. 3 GewO i.V.m. §§ 9ff. der ImmobiliardarlehensvermittlungsVO (ImmVermV) oder einer gleichwertigen Garantie
    • Sachkundenachweis gem. § 34i Absatz 2 Nr. 4 GewO oder der Nachweis einer gleichgestellten Berufsqualifikation gem. § 4 der ImmVermV
       

    Nur für juristische Personen (z.B.GmbH, UG, AG)

    • gleiche persönliche Voraussetzungen wie bei einem Einzelgewerbetreibenden (Die Unterlagen beziehen sich hier auf den/die künftigen Geschäftsführer/Vorstand.)
       
    • erforderliche Unterlagen wie bei Einzelgewerbe oben zusätzlich: Handelsregisterblatt vom zuständigen Amtsgericht



    Will die Gesellschaft in der Gründerphase bereits eine gewerbliche Tätigkeit ausüben: notariell bestätigter Gesellschafterbeschluss über die Gründung des Unternehmens und die Anmeldung an das Handelsregister beim Amtsgericht. In diesem Fall ist der / sind die Gesellschafter die Gewerbetreibenden und müssen über die notwendigen Voraussetzungen (Gewerbeerlaubnis gem. § 34i GewO) verfügen.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Gemäß Allgemeiner Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA) Kostentarif Nr. 69.11.5. kann die Erlaubnisgebühr zwischen 200,- bis 1.000,00 Euro betragen.
    Die Berechnung der Gebühr erfolgt nach Zeitaufwand gemäß § 3 AllGO LSA.

    § 34i Gewerbeordnung (GewO), §§ 1 - 5 Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV)

    Bei der Registrierung müssen Sie sich entscheiden, ob Sie als Immobiliardarlehensvermittler oder als Honorar-Immobiliardarlehensberater registriert werden wollen.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Bei der Antragseinreichung sind bereits 200,- Euro mit EC-Karte im Lastschriftverfahren oder mit Kostenbescheid zu entrichten.

    Die Restgebühr wird fällig mit Erlaubniserteilung.

    Eine Bearbeitung des Antrags kann durch die Behörde erst erfolgen, wenn alle notwendigen Unterlagen zum Antragsteller vorliegen.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Der Antrag kann persönlich oder durch Dritte, mit Vollmacht, unter Vorlage einer Kopie des Personalausweises vom Antragssteller, eingereicht werden.

    Stelle:
    Team Gewerbe
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2211405
    Fax:
    +49 345 2211375
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Mo: geschlossen
    Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
    Mi: geschlossen
    Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
    Fr: geschlossen
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen

    Anrede:
    Fr.
    Nachname:
    Günther
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2211409
    Telefax:
    +49 345 2211375
    E-Mail: