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  • Erlaubnis für Makler, Bauträger und Baubetreuer

    Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie gewerbsmäßig Folgendes anbieten möchten:

    • Vermittlung von Immobilien (Immobilienmaklerinnen und Immobilienmakler),
    • Vermittlung von Darlehensverträgen (außer Immobiliardarlehen für Verbraucherinnen und Verbraucher),
    • Verwaltung von Wohnimmobilien (Wohnimmobilienverwalter und Wohnimmobilienverwalterin) oder
    • Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben in eigenem oder fremdem Namen (Bauträger, Baubetreuer)

    Je nachdem, welche Erlaubnis Sie beantragen, sind Sie berechtigt, zum Beispiel folgende Tätigkeiten auszuführen:

    • Vermittlung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, sowie Vermittlung des Verkaufs, der Belastung, Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken
    • Vermittlung von Wohnungseigentum sowie von Verträgen über Hypotheken und Grundschulden,
    • Vermittlung gewerblicher Räume sowie von Wohnräumen, das heißt alle Arten von Raumüberlassungen einschließlich Pacht und Untermiete, also auch Wohnungs- und Zimmervermittlung.
    • Vermittlung von Darlehen (außer Immobilienfinanzierung für Verbraucher)
    • Planung oder Durchführung von Bauvorhaben unter Verwendung fremder Vermögenswerte, zum Beispiel mit Vermögen von Mieterinnen und Mietern, Pächterinnen und Pächtern, sonstigen Nutzungsberechtigten oder Personen, die sich um Erwerbs- oder Nutzungsrechte bewerben. Hierbei macht es keinen Unterschied, ob Sie im eigenen Namen auftreten (Bauträger), oder ob Sie für Dritte handeln (Baubetreuer). In Betracht kommen beispielsweise folgende Tätigkeiten: Bauantrag stellen, Architekten und Handwerker beauftragen, Finanzierungsmittel beschaffen und abrufen, Versicherungen abschließen, die Kalkulation späterer Mieten.
    • Verwaltung von vermieteten Wohnungen oder des gemeinschaftlichen Wohnungseigentums mehrerer Personen. Verwalterin oder Verwalter sind Sie beispielsweise, wenn Sie
      • Beschlüsse der Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer durchführen und für die Durchsetzung der Hausordnung sorgen;
      • die für die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen treffen;
      • alle Zahlungen und Leistungen veranlassen und entgegennehmen, die mit der laufenden Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zusammenhängen;
      • eingenommene Gelder verwalten.

    Für die Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen benötigen Sie eine andere, gesonderte gewerberechtliche Erlaubnis.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Wer gewerbsmäßig als Makler, Bauträger und Baubetreuer in Halle (Saale) tätig ist, benötigt neben der Gewerbeanmeldungauch eine Gewerbeerlaubnis.

    • Sie besitzen die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit. Diese besitzen Sie in der Regel nicht, wenn Sie innerhalb der letzten 5 Jahre wegen eines Verbrechens oder wegen einer (gesetzlich näher bezeichneten) Vermögensstraftat rechtskräftig verurteilt wurden.
    • Sie leben in geordneten Vermögensverhältnissen: Über Ihr Vermögen wurde kein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen.
    • Wenn Sie als Wohnimmobilienverwalterin oder -verwalter tätig sein möchten, benötigen Sie eine Berufshaftpflichtversicherung über mindestens EUR 500.000 für jeden Versicherungsfall und EUR 1.000.000 für alle Versicherungsfälle eines Jahres.

    • Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung beziehungsweise Vorlage vor Ort.
    • Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse
      • bei Wohnsitz in Deutschland üblicherweise:
        • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis
        • Bescheinigung des Insolvenzgerichts
        • Bescheinigung in Steuersachen (des Finanzamtes)
      • bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre geordneten Vermögensverhältnisse nachweisen
    • Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
      • bei Unternehmenssitz in Deutschland: bei in einem Register eingetragenen Unternehmen: Auszug aus dem Handelsregister beziehungsweise dem Partnerschaftsregister oder dem Genossenschaftsregister
      • bei Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen
    • Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
      • bei Wohnsitz in Deutschland:
        • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
        • Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
      • bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Wohnsitzland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen

    Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die zuständige Stelle weitere Dokumente anfordern.
    Bei juristischen Personen wie etwa einer GmbH müssen Sie die personenbezogenen Unterlagen für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen einreichen (zum Beispiel Personalpapiere) oder beantragen (zum Beispiel Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde).
    Für die juristische Person benötigen Sie zusätzlich einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde.
    Personengesellschaften wie etwa eine GbR, KG, OHG, PartG oder GmbH & Co. KG sind als solche nicht erlaubnisfähig.
    Daher benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter und jede geschäftsführende Gesellschafterin die Erlaubnis. Reichen Sie für jede dieser Personen ein ausgefülltes Antragsformular und sämtliche persönlichen Unterlagen ein.
    Wenn Sie als Wohnimmobilienverwalterin oder -verwalter tätig sein möchten, müssen Sie einen Nachweis zum Abschluss der gesetzlich geforderten Berufshaftpflichtversicherung vorlegen.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Einzelgewerbe 

    • vollständig ausgefüllter Erlaubnisantrag gemäß § 34c GewO
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (nicht älter als 3 Monate) zu beantragen bei der für den Wohnort zuständigen Meldebehörde (Einwohner der Stadt Halle (Saale) können den Antrag im Team Gewerbe  stellen)
    • eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (nicht älter als 3 Monate), kann im Team Gewerbe beantragt werden.
    • eine Auskunft aus dem Insolvenzverzeichnis (nicht älter als 3 Monate) zu beantragen beim Amtsgericht Halle (Saale), Justizzentrum, Thüringer Straße 16
    • eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis nach neuem Recht über Einträge ab 1.1.2013 unter www.vollstreckungsportal.de selbst abrufen
    • eine steuerliche Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes (nicht älter als 3 Monate )
    • steuerliche Bescheinigung der Abteilung Steuern

    Nur für juristische Personen – GmbH, AG, UG (haftungsbeschränkt) 

    • gleiche persönlichen Voraussetzungen wie bei einem Einzelgewerbetreibenden (die Unterlagen beziehen sich hier auf den/die künftigen Geschäftsführer/Vorstand.)
    • Handelsregisterblatt

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Die Gebühr, in Höhe von 250,00 EUR bis 900,00 EUR, wird entsprechend der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AIIGO LSA) Kostentarif-Nr. 69.11.1 nach Verwaltungsaufwand im Einzelfall erhoben.

    Sie müssen die Erlaubnis vor Betriebsbeginn besitzen. Stellen Sie den Antrag daher rechtzeitig, also einige Wochen vor beabsichtigtem Betriebsbeginn.

    Für die Tätigkeit als

    • Immobilienmaklerin oder -makler,
    • Bauträgerin oder -träger
    • Baubetreuerin oder -betreuer
    • Wohnimmobilienverwalterin oder -verwalter

    gilt: Die Erlaubnis gilt als erteilt, wenn die Behörde nicht innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen über Ihren Antrag entschieden hat.
    Den Beginn der Tätigkeit müssen Sie der für Gewerbeanzeigen zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.

    Immobilienmaklerinnen und -makler sowie Wohnimmobilienverwalterinnen und -verwalten ebenso wie deren Personal sind entsprechend ihrer ausgeübten Tätigkeit zur regelmäßigen Weiterbildung verpflichtet.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Bei Antragstellung sind 250,00 EUR als Kostenvorschuss im Rahmen der Kassenzeiten mit ec-Karte zu entrichten (keine Barzahlung möglich). Die Restgebühr wird bei Erlaubniserteilung fällig. Eine Bearbeitung des Antrages kann erst erfolgen, wenn alle notwendigen Unterlagen zum Antragsteller vorliegen. Gewerbetreibende mit Gewerbeerlaubnis gem. § 34c GewO (Bauherr und Baubetreuer) unterliegen der MaBV und haben gem. §16 Abs. 1 dieser Verordnung jährlich einen Prüfungsbericht oder eine entsprechende Erklärung an die zuständige Behörde einzureichen. Die Prüfungspflicht entfällt nur für Immobilienmakler.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Der Antrag kann persönlich oder durch Dritte, mit Vollmacht, unter Vorlage einer Kopie des Personalausweises vom Antragsteller, gestellt werden.

    Stelle:
    Team Gewerbe
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2211405
    Fax:
    +49 345 2211375
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Mo: geschlossen
    Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
    Mi: geschlossen
    Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
    Fr: geschlossen
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen

    Anrede:
    Fr.
    Nachname:
    Günther
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2211409
    Telefax:
    +49 345 2211375
    E-Mail: