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  • Erlaubnis zum Waffentransport beantragen

    Wenn Sie Schusswaffen oder Munition in den Geltungsbereich des Waffengesetzes, in an-dere Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in die Schweiz grenzüberschreitend verbringen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

    Voraussetzungen:

    • Der Empfänger ist zum Erwerb oder Besitz dieser Waffen oder Munition berechtigt.
    • Der sichere Transport durch einen zum Erwerb oder Besitz dieser Waffen oder Munition Berechtigten ist gewährleistet.
    • Sollen Schusswaffen oder Munition aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union nach Deutschland verbracht werden, wird die Erlaubnis als Zustimmung zu der Erlaubnis des anderen Mitgliedstaates für das betreffende Verbringen erteilt.
    • Ist der Bestimmungsort ein anderer Mitgliedstaat der Europäischen Union, so ist zusätzlich dessen Zustimmung notwendig.

    Es fallen Gebühren in Höhe von 40,00 € an.

    Eine besondere Antragsfrist ist nicht zu beachten.

    Diese Leistung betrifft nicht die persönliche Mitnahme von Waffen, z.B. als Sportschütze. In bestimmten Fällen bestehen Anzeigepflichten gegenüber dem Bundeskriminalamt (siehe § 34 WaffG).