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  • Erlaubnis zum Erwerb und Umgang mit Sprengstoff ohne Gewerbe beantragen

    Wenn Sie explosionsgefährliche Stoffe für nicht gewerbliche Zwecke erwerben, befördern oder mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen wollen, benötigen Sie eine behördliche Genehmigung.

    Diese kann inhaltlich und räumlich beschränkt sowie mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zur Verhütung von Gefahren, Benachteiligungen oder Belästigungen für Dritte erforderlich ist.

    Die Fachaufsichts- und Widerspruchsbehörde ist das Landesverwaltungsamt.

    • Unbedenklichkeitsbescheinigung
    • Nachweis der Fachkunde
    • Bedürfnisnachweis

    Es werden Gebühren fällig. Diese sind im Einzelfall unterschiedlich. Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt das zuständige Amt.

    Die Genehmigung wird in der Regel für die Dauer von fünf Jahren erteilt.

    Stelle:
    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Gefahrenabwehr, Hoheitsangelegenheiten und Sport
    Adresse:
    Hakeborner Straße 1
    39112 Magdeburg, Landeshauptstadt
    Telefon:
    0391 567-2168
    Aufzug vorhanden:
    nein
    Öffnungszeiten:

    Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
    Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

    Hinweis: 
    Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.