Erlaubnis zum Erwerb und Umgang mit Sprengstoff ohne Gewerbe beantragen
Wenn Sie explosionsgefährliche Stoffe für nicht gewerbliche Zwecke erwerben, befördern oder mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen wollen, benötigen Sie eine behördliche Genehmigung.
Diese kann inhaltlich und räumlich beschränkt sowie mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zur Verhütung von Gefahren, Benachteiligungen oder Belästigungen für Dritte erforderlich ist.
Die Fachaufsichts- und Widerspruchsbehörde ist das Landesverwaltungsamt.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Nachweis der Fachkunde
- Bedürfnisnachweis
Es werden Gebühren fällig. Diese sind im Einzelfall unterschiedlich. Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt das zuständige Amt.
Die Genehmigung wird in der Regel für die Dauer von fünf Jahren erteilt.
39112 Magdeburg, Landeshauptstadt
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr
Hinweis:
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.