Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Diätassistent beantragen
Wenn Sie die Berufsbezeichnung „Diätassistentin“ bzw. „Diätassistent“ führen wollen, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis.
Voraussetzungen dafür sind:
- Sie haben die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung im Land Sachsen-Anhalt bestanden.
- Sie haben sich keines Verhaltens schuldig gemacht, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt.
- Sie sind in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet.
Der Antrag auf Erlaubniserteilung ist an keine Frist gebunden.
- Antrag - auf Erteilung einer Erlaubnis zur Führung von Berufsbezeichnungen
- Zeugnis über die staatliche Prüfung in beglaubigter Kopie
- ärztliche Bescheinigung
- Führungszeugnis, Belegart 0
- Personalausweis oder Reisepass in Kopie
Beglaubigte Kopien für Ihre Dokumente können Sie z.B. bei ihrer Wohnsitzgemeinde anfertigen lassen. Alle Übersetzungen müssen von einem in Deutschland beeidigten Dolmetscher gefertigt worden sein.
Die Gebühren für die Erteilung der Erlaubnisurkunde betragen derzeit 50,00 EUR und werden zuzüglich der Kosten für die Postzustellung erhoben.
Stelle:
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe
Adresse:
Hansering 15
06108 Halle (Saale)
06108 Halle (Saale)
Telefon:
+49 345 514-3268
+49 345 514-3045
(Bemerkung: akademisch)
+49 345 514-3045
(Bemerkung: nichtakademisch)
Fax:
+49 345 514-3279
Öffnungszeiten:
Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr
Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr
Hinweis: Telefonische Sprechzeiten, keine Öffnungszeiten
Sprechzeiten persönlich: nach Terminvergabe