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  • Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheitsaufseherin / -aufseher beantragen

    Als Gesundheitsaufseher und Gesundheitsaufseherin obliegt Ihnen die Überwachung der Hygienestandards in verschiedenen Einrichtungen wie Kliniken oder Lebensmittelgeschäften. Es handelt sich um einen anerkannten Ausbildungsberuf. Derzeit ist eine Ausbildung in Sachsen-Anhalt nicht möglich.

    Wenn Sie jedoch bereits eine Ausbildung in einem Gesundheitsberuf abgeschlossen und Berufserfahrung gesammelt haben, können Sie eine Weiterbildung zur oder zum Hygienebeauftragten in der Pflege absolvieren. Hierfür erhalten Sie bei erfolgreicher Abschlussprüfung ein Zertifikat. Mit diesem Zertifikat sind Sie berechtigt, als Hygienefachkraft zu arbeiten.

    Sie können an einer Weiterbildung zur Hygienebeauftragten / zum Hygienebeauftragten teilnehmen, wenn

    • Sie  zuvor eine staatliche Anerkennung nach dem Krankenpflegegesetz oder Hebammengesetz erworben
    • und mehrjährige Berufserfahrung haben.

    • Antrag
    • Nachweis über die staatliche Anerkennung nach dem Krankenpflegegesetz oder Hebammengesetz
    • Nachweis über eine mehrjährige Berufserfahrung

    Für die Weiterbildung werden Kursgebühren fällig.