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  • Erlaubnis zur Ausbildung von Hunden zu Schutzzwecken für Dritte oder zum Unterhalten einer Einrichtung hierfür beantragen

    Wenn Sie Hunde zu Schutzzwecken ausbilden möchten oder eine Einrichtung zum Halten der Tiere eröffnen möchten, müssen Sie vor Aufnahme der Tätigkeit eine Erlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen. Schutzzwecke sind zum Beispiel der Schutz von Personen, Gebäuden oder anderen Gegenständen.   

    Sie dürfen die Tätigkeit erst aufnehmen, nachdem Sie die Erlaubnis erhalten haben.

    Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie in der Regel Nachweise für Ihre Sachkunde im Umgang mit den jeweiligen Tieren und Ihre Zuverlässigkeit nachweisen. Daneben werden die Erlaubnis und die Auflagen auf den Einzelfall zugeschnitten. 

    Die für die Tätigkeit erforderliche Sachkunde ist in der Regel anzunehmen, wenn die verantwortliche Person eine abgeschlossene staatlich anerkannte oder sonstige Aus- oder Weiterbildung absolviert hat, die zum Umgang mit jenen Tierarten befähigt, auf die sich die Tätigkeit erstreckt. 

    • Ausweisdokument 
    • Führungszeugnis 
    • Sachkundenachweise, Zeugnisse 
    • Skizze oder Bauzeichnungen, Planunterlagen der Räumlichkeiten oder Anlagen 

    Richtet sich nach der Gebührenordnung des jeweiligen Bundeslandes.

    Wenn Sie alle Unterlagen eingereicht haben, wird die zuständige Stelle diese zeitnah bearbeiten.

    • Klage vor dem Verwaltungsgericht  
    • Widerspruch (je nach Landesrecht)  

    Es gibt folgende Hinweise:

    Mit der Tätigkeit darf erst nach Erhalt der Erlaubnis begonnen werden. 

    Stelle:
    Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
    Adresse:
    Kreuzerstraße 12
    06132 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2213610
    Fax:
    +49 345 2213612
    Öffnungszeiten:

    Mo: nach Vereinbarung
    Di: nach Vereinbarung
    Mi: nach Vereinbarung
    Do: nach Vereinbarung
    Fr: nach Vereinbarung
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen