Erlaubnis zur Durchführung von Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte beantragen
Wenn Sie die Durchführung von Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte gewerblich durchführen möchten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis. Eine Tierbörse ist dadurch gekennzeichnet, dass Tiere durch Privatpersonen untereinander verkauft oder getauscht werden.
Wenn Sie die Erteilung der Erlaubnis beantragt haben, wird die zuständige Stelle zeitnah darüber entscheiden.
- Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie in der Regel Nachweise für Ihre Sachkunde im Umgang mit den jeweiligen Tieren und Ihre Zuverlässigkeit nachweisen. Daneben werden die Erlaubnis und die Auflagen auf den Einzelfall zugeschnitten.
- Die der Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtungen müssen eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen.
- Ausweisdokument
- Führungszeugnis
- Sachkundenachweise, Zeugnisse
- Skizze oder Bauzeichnungen, Planunterlagen der Räumlichkeiten oder Anlagen
Richtet sich nach der Gebührenordnung des jeweiligen Bundeslandes.
Keine
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
- Widerspruch (richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht)
Stelle:
Team Gewerbe
Adresse:
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)
06122 Halle (Saale)
Telefon:
+49 345 2211405
Fax:
+49 345 2211375
E-Mail:
Parken:
Behindertenparkplatz: An der Magistrale, Parkplatz vor dem Einkaufszentrum
Anzahl: 2
Anzahl: 2
Aufzug vorhanden:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja
Öffnungszeiten:
Mo: geschlossen
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Fr: geschlossen
Sa: geschlossen
So: geschlossen