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  • Erlaubnis zur nichtgewerbsmäßigen Waffenherstellung beantragen

    Wenn Sie Waffen oder Munition herstellen, bearbeiten und instandsetzen wollen, ohne Gewinn zu erzielen, benötigen Sie die nichtgewerbsmäßige Waffenherstellungserlaubnis.

    Die Waffenherstellungserlaubnis wird nur auf die beantragten Schusswaffen beziehungsweise Munitionsarten beschränkt.

    Zur Beantragung benötigen Sie einen Reisepass oder Personalausweis, einen Sachkundenachweis, einen Nachweis über Werkstoff-, Fertigungs- und Ballistikkenntnisse.

    Die nichtgewerbsmäßige Waffenherstellungserlaubnis erhalten Sie folgendermaßen:

    • es werden von Ihnen folgende Angaben benötigt:zu Ihrer Person:
      • Vor- und Familienname
      • Geburtsdatum und -ort
      • Wohnort
      • Anschrift
      • bei Firmen auch Telefon oder Telefaxnummer
      • Nummer, Ausstellungsdatum und ausstellende Behörde des Reisepasses oder des Personalausweises
    • zu Schusswaffen
      • Anzahl und Art
      • Kaliber
    • zu sonstigen Waffen
      • Anzahl und Art
    • zur Munition
      • Anzahl und Art
      • Kaliber

    Die nichtgewerbsmäßige Waffenherstellungserlaubnis wird Ihnen ausgehändigt oder zugesandt.

    Ihnen kann eine nichtgewerbsmäßige Waffenherstellungserlaubnis ausgestellt werden, wenn Sie

    • keinen Gewinn erzielen wollen
    • Schusswaffen beziehungsweise Waffenteile herstellen, bearbeiten oder instandsetzen möchten
    • 18 Jahre alt sind (unter 25 Jahre mit Gutachten)
    • Zuverlässig und persönlich geeignet im Sinne des Waffengesetzes (WaffG) sind
    • einen Sachkundenachweis besitzen
    • einen Nachweis über Werkstoff, Fertigungs- und Ballistikkenntnisse erbringen
    • einen Nachweis über die Aufbewahrung vorlegen können

    EUR 250

    Die Bearbeitungszeit dauert in der Regel 6 Wochen.

    Klage vor dem Verwaltungsgericht