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  • Erlaubnis zur Zucht oder Haltung von Wirbeltieren zur Entnahme von Organen oder Geweben zu anderen als zu wissenschaftlichen Zwecken beantragen

    Die Zucht oder Haltung von Wirbeltieren zur Entnahme von Organen oder Gewebe bedarf der Erlaubnis der zuständigen Stelle. Die vollständige oder teilweise Amputation von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Gewebe eines Wirbeltieres ist verboten. Das Tierschutzgesetz macht hiervon eine Ausnahme, wenn das vollständige oder teilweise Entnehmen von Organen oder Geweben erforderlich ist, um zu anderen als zu wissenschaftlichen Zwecken die Organe oder Gewebe zu transplantieren, Kulturen anzulegen oder isolierte Organe, Gewebe oder Zellen zu untersuchen.  

    Wenn Sie die Erteilung der Erlaubnis beantragt haben, wird die zuständige Stelle diesen zeitnah bearbeiten.  

    Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie in der Regel Nachweise für Ihre Sachkunde im Umgang mit den jeweiligen Tieren und Ihre Zuverlässigkeit erbringen. Daneben werden die Erlaubnis und die Auflagen auf den Einzelfall zugeschnitten. 

    Die für die Tätigkeit erforderliche Sachkunde ist in der Regel anzunehmen, wenn die verantwortliche Person eine abgeschlossene staatlich anerkannte oder sonstige Aus- oder Weiterbildung absolviert hat, die zum Umgang mit jenen Tierarten befähigt, auf die sich die Tätigkeit erstreckt.  

    • Ausweisdokument 
    • Führungszeugnis 
    • Sachkundenachweise, Zeugnisse 
    • Skizze oder Bauzeichnungen, Planunterlagen der Räumlichkeiten oder Anlagen 

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen. 

    keine 

    Wenn Sie alle Unterlagen vollständig eingereicht haben, wird die zuständige Stelle diese zeitnah bearbeiten. 

    • Widerspruch (richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht) 
    • Verwaltungsgerichtliche Klage 

    Formulare vorhanden: Nein 

    Schriftform erforderlich: Ja 

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein 

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein 

    Stelle:
    Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
    Adresse:
    Kreuzerstraße 12
    06132 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2213610
    Fax:
    +49 345 2213612
    Öffnungszeiten:

    Mo: nach Vereinbarung
    Di: nach Vereinbarung
    Mi: nach Vereinbarung
    Do: nach Vereinbarung
    Fr: nach Vereinbarung
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen

    Anrede:
    Fr.
    Nachname:
    Bastian
    Position:
    Adresse:
    Kreuzerstraße 12
    06132 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2213610
    Telefax:
    +49 345 2213612
    E-Mail: