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  • Ermäßigung für Wasserentnahmeentgelt beantragen

    Sie müssen ein Wasserentnahmeentgelt zahlen, wenn Sie Wasser aus oberirdischen Gewässern entnehmen oder ableiten. Sie müssen auch ein Wasserentnahmeentgelt zahlen, wenn Sie Grundwasser entnehmen, zutage fördern, zutage leiten oder ableiten.

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen Antrag auf Ermäßigung des Wasserentnahmeentgelts stellen.

    • Bitte reichen Sie die ausgefüllten Formulare bei der zuständigen Behörde ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
    • Danach erhalten Sie einen Festsetzungsbescheid.

    • Sie entnehmen tatsächlich weniger Wasser oder der Verwendungszweck ist ein anderer als im Gewässerbenutzung zulassenden Bescheid genehmigt.
    • Die Entnahmemengen und der Verwendungszweck sind nachgewiesen.

    • Antrag auf Ermäßigung
    • Nachweise für entnommenen Wassermengen und/oder anderen Verwendungszweck

    Gebühr: gebührenfrei

    bis zum 31.März des dem Erhebungsjahr folgenden Jahres

    Sie können innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Festsetzungsbescheides Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben.

    Stelle:
    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Wasser
    Adresse:
    Dessauer Straße 70
    06118 Halle (Saale)
    Telefon:
    0345 514-2410
    Fax:
    0345 514-2155
    Öffnungszeiten:
    • Termine können nach individueller Vereinbarung durchgeführt werden.

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.