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  • Errichtung einer Anlage zur Erzeugung, Bearbeitung, Verarbeitung oder Spaltung von Kernbrennstoffen beantragen

    Wer eine ortsfeste Anlage zur Erzeugung oder zur Bearbeitung oder Verarbeitung oder zur Spaltung von Kernbrennstoffen oder zur Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe errichtet, betreibt oder sonst innehat oder die Anlage oder ihren Betrieb wesentlich verändert, bedarf der Genehmigung.

    Antrag und Antragsunterlagen zum Nachweis der Einhaltung der Genehmigungsvoraussetzungen

    Es fallen Gebühren und Auslagen gemäß § 21 Atomgesetz in Verbindung mit der Kostenverordnung zum Atomgesetz an.

    keine

    Klage beim Oberverwaltungsgericht.

    Für die Errichtung und den Betrieb

    • von Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität und
    • von Anlagen zur Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe

    werden keine Genehmigungen erteilt. Dies gilt nicht für wesentliche Veränderungen von Anlagen oder ihres Betriebs (§ 7 Abs. 1 Satz 2 u. 3 Atomgesetz).

    Stelle:
    Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt
    Adresse:
    Leipziger Str. 58
    39112 Magdeburg, Landeshauptstadt
    Telefon:
    0391 567-1950
    Fax:
    0391 567-1964