Errichtung einer Sparkasse beantragen
Für die Errichtung einer Sparkasse ist eine Erlaubnis erforderlich. Sparkassen dürfen ausschließlich von kommunalen Gebietskörperschaften und Zweckverbänden errichtet und betrieben werden.
Sparkassen können im Gebiet ihres Trägers Zweigstellen errichten. Die Errichtung einer Zweigstelle bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Wird die Zweigstelle im Gebiet eines anderen Trägers errichtet, ist dieser vorher zu hören.
Stelle:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) - Dienstsitz Bonn
Adresse:
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
53117 Bonn
Telefon:
0228 4108-0
Fax:
0228 4108-1550
E-Mail:
WWW:
Stelle:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) - Dienstsitz Frankfurt
Adresse:
Lurgiallee 12
60439 Frankfurt am Main
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0228 4108-0
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0228 4108-1550
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