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  • Errichtung einer Sparkasse beantragen

    Für die Errichtung einer Sparkasse ist eine Erlaubnis erforderlich. Sparkassen dürfen ausschließlich von kommunalen Gebietskörperschaften und Zweckverbänden errichtet und betrieben werden.

    Sparkassen können im Gebiet ihres Trägers Zweigstellen errichten. Die Errichtung einer Zweigstelle bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Wird die Zweigstelle im Gebiet eines anderen Trägers errichtet, ist dieser vorher zu hören.

    Stelle:
    Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) - Dienstsitz Bonn
    Adresse:
    Graurheindorfer Str. 108
    53117 Bonn
    Telefon:
    0228 4108-0
    Fax:
    0228 4108-1550

    Stelle:
    Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) - Dienstsitz Frankfurt
    Adresse:
    Lurgiallee 12
    60439 Frankfurt am Main
    Telefon:
    0228 4108-0
    Fax:
    0228 4108-1550