Errichtung von Fähren- und Schifffahrtsanlagen beantragen
Für das Errichten und Betreiben sowie die wesentliche Änderung der Anlagen und des Betriebs von
- Häfen und Umschlagplätzen,
- Anlegestellen und
- Fähren
benötigen Sie eine Erlaubnis.
Als Betreiber von öffentlichen Häfen, Umschlagplätzen, Anlegestellen und Fähren sind Sie verpflichtet, den Betrieb ordnungsgemäß einzurichten und zu führen. Wenn Tatsachen es erfordern, können Sie auf Antrag von der Betriebspflicht befreit werden.
Stelle:
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Verkehrswesen
Adresse:
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
06112 Halle (Saale)
Telefon:
0345 514-1232
Fax:
0345 514-1829
Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr
Hinweis:
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Anrede:
Frau
Nachname:
Mitarbeiter/in
Position:
Telefon:
0345 5141231
Anrede:
Herr
Nachname:
Mitarbeiter/in
Position:
Telefon:
0345 514-1863