Ersatzausstellung der Gemeinschaftslizenz oder Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr beantragen
Falls die Erlaubnisurkunde oder die Gemeinschaftslizenz unbrauchbar wurden (z.B. Verschmutzung, Wasserschäden), in Verlust geraten oder entwendet wurden, ist kostenpflichtiger Ersatz erforderlich.
Bei Verlust ist eine schriftliche Erklärung von Ihnen als Unternehmer über die Umstände des Verlustes erforderlich.
Bei Diebstahl ist eine Kopie der Diebstahlanzeige vorzulegen.
Eine Ersatzausstellung der Urkunde bzw. der Gemeinschaftslizenz ist in den meisten Fällen zeitnah möglich.
- Sie stellen einen Antrag für die Ersatzausstellung
- Die zuständige Verkehrsbehörde prüft die Unterlagen und stellt eine Ersatzerlaubnis bzw. Ersatzgemeinschaftslizenz aus
Im Falle eines Diebstahls muss dieser bei der Polizei zur Anzeige gebracht worden sein.
Entsprechende Nachweise über den Verlust bzw. Diebstahl sind vorzulegen:
- bei Verlust: Verlusterklärung des Unternehmers
- bei Diebstahl: Bestätigung der Polizei über die Diebstahlanzeige
Kostenverordnung für den Güterkraftverkehr:
1.3 Ersatzausstellung der Erlaubnis/Gemeinschaftslizenz oder einer Ausfertigung/beglaubigten Kopie
Gebühr: EUR 40 – 100
Keine
Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
06122 Halle (Saale)
Anzahl: 4
Mo: nach Vereinbarung
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung
Mi: nach Vereinbarung
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung
Fr: nach Vereinbarung
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So: geschlossen
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