Ersatzführerschein wegen Verlust, Diebstahl, Abnutzung, Namensänderung oder Änderung der Sehhilfe-Auflage beantragen
Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Bei Diebstahl oder Verlust Ihres Führerscheins wird Ihnen auf Antrag ein neuer Führerschein ausgestellt.
Auf Antrag wird der Kartenführerschein auch umgetauscht, z. B. bei Namensänderungen, bei Beschädigung des Kartenführerscheins oder wenn die Sehhilfen-Auflage entfallen kann.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Der Antrag auf Umtausch des Führerscheins aufgrund der Änderung von darauf enthaltenen Daten muss durch persönlich Vorsprache erfolgen.
Der Antrag bei Verlust oder Diebstahl eines Führerscheins kann ebenfalls nur persönlich erfolgen. (Der Antragsteller muss seinen Hauptwohnsitz in Halle (Saale) haben.)
Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für Ihr Anliegen online zu vereinbaren.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen sind folgende erforderlich:
Bei Diebstahl, Verlust, Unlesbarkeit:
- ggf. Altunterlagen zum Besitzstand (alter Führerschein, VK30 –alte Karteikarte aus DDR-Zeiten, Führerscheinkopie, Auszug aus dem Fahrerlaubnisregister)
- ggf. Karteikartenabschrift der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde, sofern der alte Führerschein nicht in der Stadt Halle (Saale) ausgestellt wurde. Die Karteikartenabschrift kann zur Beschleunigung im Vorfeld auch von antragstellenden Person selbst eingeholt werden (Details hier), ansonsten erfolgt die Abfrage durch die Fahrerlaubnisbehörde. Die Karteikartenabschrift wird in beiden Fällen im Auftrag der antragstellenden Person direkt und kostenlos an die Fahrerlaubnisbehörde Halle (Saale) übersandt.
Bei Namensänderung oder Beschädigung:
- ggf. Karteikartenabschrift der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde, sofern der alte Führerschein nicht in der Stadt Halle (Saale) ausgestellt wurde. Die Karteikartenabschrift kann zur Beschleunigung im Vorfeld auch von antragstellenden Person selbst eingeholt werden (Details hier), ansonsten erfolgt die Abfrage durch die Fahrerlaubnisbehörde. Die Karteikartenabschrift wird in beiden Fällen im Auftrag der antragstellenden Person direkt und kostenlos an die Fahrerlaubnisbehörde Halle (Saale) übersandt.
Bei Entfallen der Sehhilfe-Auflage ist einzureichen:
- Augenärztliches Zeugnis, wenn die Sehhilfen-Auflage wegen Verbesserung des Sehvermögens entfallen kann. Hierfür ist ein augenfachärztliches Zeugnis einzureichen.
- deutscher Originalführerschein
- aktuelles biometrisches Lichtbild nach Passverordnung (ein Lichtbild kann in digitaler Form vor Ort gegen Gebühr von 6 EUR angefertigt werden)
- gültiger Personalausweis, gültiger Reisepass oder gültiger Passersatz
- ggf. Karteikartenabschrift der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde (kann zur Beschleunigung im Vorfeld vom Bürger eingeholt werden (Details hier), ansonsten erfolgt die Abfrage durch die Fahrerlaubnisbehörde) , sofern der alte Führerschein nicht in der Stadt Halle (Saale) ausgestellt wurde (diese wird im Auftrag des Bürgers direkt und kostenlos an die Fahrerlaubnisbehörde Halle (Saale) übersandt)
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Bei Verlust oder Diebstahl:
- 33,70 EUR
- zusätzlich 13,00 EUR für vorläufige Fahrberechtigung (fallabhängig)
- zusätzlich 30,70 EUR bei Verlust für die Eidesstattliche Versicherung (fallabhängig)
Bei Umtausch des Führerscheins z. B. aufgrund von Namensänderung, Beschädigung oder entfallen der Sehilfe-Auflage:
- 30,40 EUR
Die Gebühr kann in bar oder per EC-Karte in der Fahrerlaubnisbehörde gezahlt werden.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
grundsätzlich ca. 4 bis 6 Wochen
06122 Halle (Saale)
Mo: 09:00 - 12:00 Uhr
Di: 09:00 - 18:00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 15:00 Uhr
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr
Sa: geschlossen
So: geschlossen