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  • Erstattung der Aufwendungen für die Alterssicherung im Rahmen der Sozialen Entschädigung beantragen

    Wenn Sie Krankengeld der Sozialen Entschädigung beziehen und nicht rentenversicherungspflichtig oder von der Rentenversicherungspflicht befreit sind, können Ihnen auf Antrag Beiträge für die Alterssicherung erstattet werden.

    Zu den Beiträgen für die Alterssicherung gehören insbesondere:

    • freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
    • Beiträge zu öffentlich-rechtlichen berufsständischen Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen
    • Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungsunternehmen auf Grund von Lebensversicherungsverträgen, die der Alterssicherung dienen

    Sie erhalten eine Erstattung bis zu dem Betrag, der bei einer Versicherungspflicht an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt worden wäre.

    • Sie beziehen Krankengeld der Sozialen Entschädigung.
    • Sie sind nicht rentenversicherungspflichtig oder von der Rentenversicherungspflicht befreit.
    • Sie haben Aufwendungen für Ihre Alterssicherung.

    Gebühr: gebührenfrei

    • Widerspruch

    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

    • Klage vor dem Sozialgericht

    Stelle:
    Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit - Soziales Entschädigungsrecht
    Adresse:
    Maxim-Gorki-Straße 7
    06114 Halle (Saale)

    Olvenstedter Straße 1-2
    39108 Magdeburg, Landeshauptstadt
    Telefon:
    0345 6815-8000