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  • Erstattung der ausgefallenen Arbeitsleistung bei Einsatz für das Technische Hilfswerk beantragen

    Wenn eine oder einer Ihrer Beschäftigten sich beim Technischen Hilfswerk engagiert, können Sie im Falle eines Einsatzes die Erstattung der Lohnkosten beantragen.

    Ein Ehrenamt im THW soll mit der Berufstätigkeit möglichst gut vereinbar sein. Einsätze passieren nicht nur nach Feierabend oder zu Urlaubszeiten, sondern auch während der Arbeitszeit. Wenn Sie Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer beschäftigen, die ehrenamtlich als THW-Kraft arbeiten, sollten Sie mit Ihren Beschäftigten vorab klären, wie und wann Einsätze möglich sind.

    Wird eine Ehrenamtliche oder ein Ehrenamtlicher während der Arbeitszeit in den Einsatz gerufen, dann kann Ihnen als Arbeitgeber der Ausfall der Arbeitskraft erstattet werden. Hierfür müssen Sie einen Antrag beim zuständigen THW-Ortsverband oder der THW-Regionalstelle stellen.

    Gleichzeitig bekommen die Helferinnen und Helfer wie gewohnt ihr Gehalt gezahlt. Dies gilt für angeordnete Einsätze, Übungen, Lehrgänge und sonstige Ausbildungsveranstaltungen. Beruflich Selbständige entschädigt das THW ebenso. Helferinnen und Helfer, die Leistungen der Bundesagentur für Arbeit, Sozialhilfe oder sonstige Bezüge aus öffentlichen Mitteln erhalten, bekommen ihre Leistungen ganz normal weiter gezahlt. Öffentliche Arbeitgeber bekommen den Ausfall nicht erstattet.

    Den Antrag auf Erstattung der Lohnkosten aufgrund eines Einsatzes müssen Sie schriftlich stellen.

    • Sie als Arbeitgeber erhalten vom THW ein Freistellungsschreiben.
    • Diesem Schreiben liegt der Antrag zur Kostenerstattung bei.
    • Bitte füllen Sie diesen Antrag aus und senden Sie ihn dem THW-Ortsverband zu, der für die oder den betreffenden Arbeitnehmer zuständig ist.
    • Das THW überweist Ihnen dann binnen vier Wochen die Lohnkosten für den Zeitraum, in dem Ihre Beschäftigter oder Ihre Beschäftigte ausgefallen sind.

    Als Arbeitgeber können Sie den Ausfall erstattet bekommen, wenn:

    • Sie in der Privatwirtschaft tätig und kein öffentlicher Arbeitgeber sind,
    • Sie beruflich selbständig sind.

    • Antrag auf Kostenerstattung
    • Gewerbeschein (Selbstständige)
    • Nachweis über Gehalt/Einkommen und regelmäßige Arbeitszeiten (mit Gehaltsabrechnungen oder bei Selbstständigen über Schreiben von Steuerbüros beziehungsweise Jahresabrechnungen)

    keine

    Verdienstausfall oder fortgewährte Leistungen können bis zu 3 Jahre (nach BGB)  nach Einsatzende abgerechnet werden.

    Maximal 4 Wochen

    Ansprechpartner für Anträge zur Kostenerstattung ist Ihr jeweiliger THW-Ortsverband bzw. die für den Ortsverband zuständige Geschäftsstelle (Adressen über www.thw.de abrufbar).

    • Formulare: Antrag zur Kostenerstattung. Formulare erhalten Sie automatisch nach Einsatzende.
    • Onlineverfahren möglich: nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein