Erstattung der Reisekosten zu einer Traumaambulanz im Rahmen der Sozialen Entschädigung beantragen
Traumaambulanzen bieten insbesondere Opfern körperlicher, psychischer und sexueller Gewalt schnelle, frühzeitige und unbürokratische Beratung und psychologische Hilfe an, um Sie bei der Bewältigung der Tatfolgen zu unterstützen.
Bei einer Behandlung in einer Traumaambulanz können Fahrt- oder Reisekosten anfallen. Für die erforderlichen Reisen zur nächstgelegenen Traumaambulanz können Sie sich die Fahrtkosten auf Antrag erstatten lassen.
Das gilt auch für die Fahrtkosten einer notwendigen Begleitperson sowie für Ihre Kinder, wenn Sie diese mangels Betreuungsmöglichkeit mitnehmen müssen.
Die Erstattung ist auf den Betrag begrenzt, den Sie in der niedrigsten Klasse des zweckmäßigsten öffentlichen Verkehrsmittels zahlen müssen. Wenn Sie ein anderes Verkehrsmittel wählen, erhalten Sie einen pauschalen Betrag in Höhe der Wegstreckenentschädigung. Sie beträgt bei einer Autofahrt 0,20 EUR je Kilometer, für die gesamte Reise jedoch höchstens 130,00 EUR.
Sie können Leistungen in einer Traumaambulanz nur in Deutschland in Anspruch nehmen.
- Sie haben Anspruch auf eine Soziale Entschädigungsleistung. Das heißt, Sie leiden unter den gesundheitlichen Folgen eines Ereignisses im Zusammenhang mit einer Gewalttat, dem Wehrdienst oder einer Impfung.
- Sie suchen wegen Ihrer anerkannten Schädigungsfolgen die nächstgelegene Traumaambulanz auf, mit der der Träger der Sozialen Entschädigung einen Vertrag abgeschlossen hat.
- Für die An- und Abreise zur nächstgelegenen Traumambulanz sind Ihnen Reisekosten entstanden.
Gebühr: gebührenfrei
Es gibt keine Frist.
Wenn Sie den Antrag auf Soziale Entschädigung für die Behandlung in einer Traumaambulanz als Schnelle Hilfe stellen, beträgt die Bearbeitungsdauer maximal 2 Wochen.
- Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag. - Klage vor dem Sozialgericht
06114 Halle (Saale)
Olvenstedter Straße 1-2
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