Erstattung für Schutzimpfungen beantragen
Damit Sie oder Ihr Kind vor Infektionskrankheiten geschützt sind, bieten die gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen ihrer der Leistungen Schutzimpfungen an. Bei der Übernahme der Impfkosten richten sich die Krankenkassen nach den Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO).
Die Schutzimpfungen können Sie über den Hausarzt/in oder Kinderärzte/innen vornehmen lassen.
Für Reiseschutzimpfungen tragen Sie die Kosten gegebenenfalls selbst.
- Krankenversicherungskarte
- Impfausweis
Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Stelle:
GKV-Spitzenverband
Adresse:
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin
10117 Berlin
Telefon:
030 2062880
Fax:
030 20628888
Stelle:
PKV-Verband
Adresse:
Gustav-Heinemann-Ufer 74 c
50968 Köln
50968 Köln