Erstmalige Beschäftigung von Personen in Heimarbeit melden
Wenn Sie als Unternehmen zum ersten Mal Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) vergeben, müssen Sie vorab die zuständige Behörde informieren. Das gilt auch dann, wenn Sie nur unregelmäßige oder geringfügige Tätigkeiten planen. Die Mitteilung ist kein Antrag auf Genehmigung zur Ausgabe von Heimarbeit. Nach der Mitteilung können Sie direkt mit der Ausgabe von Heimarbeit beginnen.
- Sie führen ein Unternehmen in Deutschland, das Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) ausgibt oder über andere Heimarbeit verteilt.
- Mitteilung über die erstmalige Vergabe von Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG)
kostenlos
Die Mitteilung muss vor der erstmaligen Ausgabe von Heimarbeit erfolgen.
keine
keine
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Stelle:
Landesamt für Verbraucherschutz
Adresse:
Freiimfelder Straße 68
06112 Halle (Saale)
Hinweise zur Anreise
06112 Halle (Saale)
Hinweise zur Anreise
(Bemerkung: Der Hauptsitz befindet sich in Halle (Saale). Die Dienstanschriften der einzelnen Standorte entnehmen Sie bitte der Internetseite des Landesamtes für Verbraucherschutz.)
Telefon:
0345 52162200
Fax:
0345 5643439
E-Mail:
Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Betriebshof Freiimfelder Straße:
Straßenbahn: 10
Parken:
Parkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Aufzug vorhanden:
nein
Rollstuhlgerecht:
nein
Öffnungszeiten:
Montag 07:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 07:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 07:00 – 16:00 Uhr
Freitag 07:00 – 15:30 Uhr
Samstag geschlossen
Sonntag geschlossen