Erteilung einer Ersatzbescheinigung für eine Waffenbesitzkarte für erheblich gefährdete Hoheitsträger zum Führen von Schusswaffen beantragen
Personen, die aufgrund ihrer wichtigen Aufgaben für den Bund oder ein Land besonders gefährdet sind, erhalten anstelle einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenscheins eine spezielle Bescheinigung. Diese Bescheinigung erlaubt ihnen den Erwerb und Besitz von Waffen und Munition sowie das Führen dieser Waffen.
Dieses Gesetz gilt nicht für Bedienstete anderer Staaten, die dienstlich mit Waffen ausgestattet sind und im Rahmen einer inter-nationalen Vereinbarung oder auf Anforderung einer zuständigen deutschen Behörde tätig werden. Solange die Vereinbarung oder Zustimmung nichts anderes bestimmt, sind sie von diesem Gesetz ausgenommen.
- Sie beantragen die Ersatzbescheinigung bei der zuständigen Behörde.
- Sie übermitteln die benötigten Unterlagen.
- Anschließend wird die zuständige Stelle den Antrag bearbeiten.
- Ersatzbescheinigungen dürfen nur ausgestellt werden, wenn ein Bedürfnis hierzu besteht.
- Ersatzbescheinigungen dürfen nur für eine Waffe erteilt werden.
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie oder Foto)
- Bedürfnisnachweis
- Sachkundenachweis (Behördlicher Sachkundenachweis oder Nachweis eines behördlich zugelassenen gewerblichen Sachkundelehrgangsträgers. Der Sachkundenachweis muss den aktuellen Anforderungen des § 1 AWaffV (Allgemeine WaffengesetzVerordnung) entsprechen. Dies ist regelmäßig bei Sachkundeprüfungen der Fall, die nach dem 01.04.2003 abgelegt wurden.)
- Nachweis der körperlichen Verfassung sowie der persönlichen Eignung
Gebühr: gebührenfrei
keine
- verwaltungsgerichtliche Klage
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
Zuständige Stelle ist:
Polizeiinspektion Halle (Saale)
Stabsbereich Recht, Waffen- und Sprengstoffbehörde,
Merseburger Straße 6
06110 Halle (Saale)
Ansprechpartner: Frau Niemann, Telefon: 0345 224 1823; Frau Hahnewald, Telefon: 0345 224 1822
Telefax: 0345 224 11 1127