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  • Erweiterung der Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen beantragen

    Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftomnibussen im Gelegenheitsverkehr benötigen Sie eine Genehmigung.

    Zum Gelegenheitsverkehr gehören:

    • Ausflugsfahrten
    • Ferienreisen
    • Fahrten mit Mietbussen

    Wenn Sie die Anzahl der Fahrzeuge oder der Sitzplätze für Ihr Kraftomnibusunternehmen erhöhen möchten, müssen Sie bei der für Sie zuständigen Genehmigungsbehörde eine Erweiterung der Genehmigung beantragen.

    • Sie sind bereits in Besitz einer Kraftomnibusgenehmigung.
    • Sie können die finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes gewährleisten.
    • Sie oder die für die Führung der Geschäfte bestellten Person sind zuverlässig.
    • Sie oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person sind fachlich geeignet.
    • Sie und die von Ihnen mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragte Unternehmerinnen oder Unternehmer haben Ihren Betriebssitz oder Ihre Niederlassung in Deutschland.

    • gültige Genehmigung
    • Antrag auf Erweiterung der Kraftomnibusgenehmigung mit Angaben zu:
      • Name und Vorname der Antragstellerin oder des Antragstellers
      • Wohn- und Betriebssitz
      • bei natürlichen Personen: Geburtstag, Geburtsort
      • Anzahl der Fahrzeuge, Fahrzeugtyp, Fassungsvermögen der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge
    • Eigenkapitalbescheinigung, gegebenenfalls Zusatzbescheinigung, nicht älter als 3 Monate
    • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft, nicht älter als 3 Monate:
      • vom Unternehmen
      • der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter
      • der zur Führung der Geschäfte bestellten Person oder Verkehrsleitung
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach bei Unternehmen
    • Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)
    • Fahrzeugliste
    • Nachweis der Haftpflichtversicherung für Kraftomnibusse einschließlich Wagniskennzahl (WKZ)
    • Gewerbeanmeldung

    Die Höhe der Gebühren richtet sich nach

    • der Anzahl der Fahrzeuge und
    • der Laufzeit der Genehmigung.

    Über Ihren Antrag wird innerhalb von 3 Monaten entschieden. Die Bearbeitung kann um 3 Monate verlängert werden, wenn das notwendig ist.

    Bearbeitungsdauer: 3 Monate

    • Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht, falls der Widerspruch erfolglos ist.

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.