EU-Konformitätsbescheinigung für Ärztinnen und Ärzte beantragen
Sie haben Ihr Studium der Humanmedizin in Deutschland abgeschlossen und möchten im EU-Ausland arbeiten? In diesem Fall benötigen Sie eine EU-Konformitätsbescheinigung. Diese bestätigt, dass Ihre ärztliche Grundausbildung den Mindestanforderungen der Europäischen Union (EU) entspricht.
Die EU-Konformitätsbescheinigung erleichtert Ihnen die Anerkennung Ihrer Ausbildungsnachweise. Behörden im Ausland verlangen die EU-Konformitätsbescheinigung regelmäßig im Rahmen des Anerkennungsverfahrens beziehungsweise Zulassungsverfahrens zur Ausübung der ärztlichen Tätigkeit.
Beantragung
Die Beantragung kann variieren und ist abhängig davon, wann und wo Sie Ihren Abschluss erhalten haben.
Wenn Sie Ihr Medizinstudium nach dem 20. Dezember 1976 in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen haben, können Sie eine EU-Konformitätsbescheinigung online oder schriftlich beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragen.
Wenn Sie Ihr Medizinstudium bis zum 20. Dezember 1976 in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen haben, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Landesbehörde.
Wenn Sie Ihr Medizinstudium in der Deutschen Demokratischen Republik abgeschlossen haben, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Landesbehörde.
Eine EU-Konformitätsbescheinigung Ihrer Weiterbildung zum Facharzt erhalten Sie bei der zuständigen Landesärztekammer. Da diese für das Anerkennungs- oder Zulassungsverfahren im Zielland häufig nicht ausreicht, wird empfohlen, dass Sie zusätzlich die EU-Konformitätsbescheinigung Ihrer Grundausbildung beantragen.
Wenn Sie Ihr Medizinstudium im EU-Ausland, in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz abgeschlossen haben, sind die Behörden des jeweiligen Staates zuständig.
Wenn Sie Ihr Studium der Humanmedizin nach dem 20. Dezember 1976 in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen haben, können Sie die EU-Konformitätsbescheinigung online oder schriftlich per Post beim BfArM beantragen.
Online-Antragstellung
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Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und füllen Sie den Online-Antrag aus.
- für die Antragstellung über das Bundesportal benötigen Sie das Nutzerkonto Bund (bund.ID).
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Laden Sie Ihre Unterlagen direkt hoch, entweder
- als elektronische Originaldokumente oder
- als amtlich beglaubigte elektronische Kopien oder
- schicken Sie Ihre Unterlagen als amtlich beglaubigte Kopien per Post.
- Das BfArM prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Rückfragen oder unvollständigen Unterlagen bei Ihnen.
- Nach positiver Prüfung Ihres Antrags sowie Ihrer Unterlagen erhalten Sie die EU-Konformitätsbescheinigung per Post.
Schriftliche Antragstellung
- Senden Sie ein formloses Anschreiben zusammen mit Ihren Nachweisen per Post an das BfArM.
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Bitte machen Sie im Anschreiben folgende Angaben:
- Name,
- Anschrift (für den Versand der Bescheinigung),
- E-Mail-Adresse,
- Telefonnummer,
- optional, wenn Sie früher schon eine EU-Konformitätsbescheinigung vom BfArM erhalten haben: damaliges Aktenzeichen.
- Das BfArM prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Rückfragen oder unvollständigen Unterlagen bei Ihnen.
- Nach positiver Prüfung Ihres Antrags sowie Ihrer Unterlagen erhalten Sie die EU-Konformitätsbescheinigung per Post.
Wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse vorab mitteilen, können Sie die Bescheinigung zusätzlich vorab als elektronische Kopie erhalten.
- Sie können ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Humanmedizin in Deutschland nachweisen.
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
- Ihr Zeugnis über die Ärztliche Prüfung oder
- Ihr Zeugnis über die Ärztliche Staatsprüfung.
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gegebenenfalls Ihr Zeugnis über die Vorbereitungszeit als Medizinalassistentin beziehungsweise als Medizinalassistent.
- Gilt nur, wenn eine Vorbereitungszeit noch für den Abschluss Ihrer ärztlichen Ausbildung vorgesehen war.
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Falls in Ihren Zeugnissen durch Heirat oder sonstige Änderungen abweichende Namen stehen:
- Heiratsurkunde oder
- Auszug aus dem Personenstandsregister oder
- sonstige Nachweise.
Alle Nachweise müssen Sie einreichen als
- amtlich beglaubigte Kopie oder
- elektronisches Originaldokument oder
- amtlich beglaubigte elektronische Kopie.
Beachten Sie:
- Elektronische Originaldokumente oder amtlich beglaubigte elektronische Kopien müssen über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen.
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Elektronische Kopien ohne qualifizierte elektronische Signatur (zum Beispiel einfache Scans) sind leider nicht ausreichend.
Es fallen keine Kosten an.
Es gibt keine Frist.
- Widerspruch
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Klage vor dem Verwaltungsgericht
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
53175 Bonn
Anfahrtsbeschreibung
Waisenhausgasse 36-38a
50401 Köln
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