Fahrerlaubnis, Dienstfahrerlaubnis - Umschreibung
Wenn Sie einen Dienstführerschein besitzen, können Sie diesen in eine allgemeine Fahrerlaubnis (EU-Führerschein) umschreiben lassen.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Die Umschreibung eines Dienstführerscheines (z. B. Bundeswehrführerschein) kann nur während der Dauer des Dienstverhältnisses vorgenommen werden.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Der Antrag muss persönlich erfolgen. Der Antragsteller muss seinen Hauptwohnsitz in Halle (Saale) haben.
Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für Ihr die Antragstellung online zu vereinbaren.
Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, klären Sie bitte vorab telefonisch bei der zuständigen Stelle
- Antragsformular (wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt)
- Personaldokument (Personalausweis, Reisepass, Vertriebenenausweis)
- aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt (Meldebescheinigung ist nur dann vorzulegen, wenn kein gültiger Personalausweis vorliegt)
- Führerschein (Dienstfahrerlaubnis) oder Bescheinigung der Erteilungsbehörde über den zurückliegenden Besitz einer Dienstfahrerlaubnis
- Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (Biometrietauglichkeit des Passbildes)
- Karteikartenauszug (von der erteilenden Behörde)
Wird die Umschreibung der Dienstfahrerlaubnis nach Beendigung des Dienstverhältnisses beantragt, sind zusätzlich Unterlagen erforderlich.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
- Personalausweis und ggf. vorhandener Führerschein
- aktuelles biometrisches Lichtbild (gemäß Passverordnung)
- Dienstführerschein und Truppen- oder Dienstausweis (nach Entlassung von der Bundeswehr nur die Bescheinigung über die erteilte Fahrerlaubnis)
EUR 42,60
Für den Direktversand an Ihre Anschrift müssen Sie ebenfalls mit Kosten rechnen.
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49,80 EUR
Die Gebühr kann in bar oder per EC-Karte in der Fahrerlaubnisbehörde gezahlt werden.
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ca. 3 bis 4 Wochen
§ 27 FeV
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Die Fahrerlaubnisbehörde kann eine erneute Fahrerlaubnisprüfung anordnen, wenn vorliegende Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt. Dies ist in der Regel der Fall, wenn mehr als fünf Jahre kein Gebrauch von der Dienstfahrerlaubnis gemacht wurde.
Bei einer gewerblichen Nutzung der LKW- oder Bus-Fahrerlaubnisklassen sind die Voraussetzungen der Berufskraftfahrer-Grundqualifikation bzw. -Weiterbildung zu beachten.
06122 Halle (Saale)
Mo: 09:00 - 12:00 Uhr
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