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  • Fahrerlaubnis, Erweiterung

    Sie sind bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis und möchten diese um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern?

    Für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis gelten grundsätzlich die Bestimmungen der Ersterteilung

    Ausnahmen bestehen für:

    • die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 und die Erweiterung der Klasse A2 auf die Klasse A:
      Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 bzw. der Klasse A2 müssen Sie jeweils nur eine praktische Prüfung ablegen (Aufstieg).
    • die Erweiterung der Klasse B auf die Klasse BE, der Klasse C1 auf die Klasse C1E, der Klasse D auf die Klasse DE und der Klasse D1 auf die Klasse D1E:
      Hier ist jeweils nur eine praktische Prüfung abzulegen.
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Bei dem erstmaligen Erwerb der Klassen C, C1, CE sowie D, D1 oder D1E handelt es sich um die Erweiterung einer Fahrerlaubnis, da hierzu der Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse erforderlich ist.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Die Antragstellung muss persönlich erfolgen und ist ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters möglich.

    Ausnahme: Abgabe durch Fahrschule oder durch Bevollmächtigten

    Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für Ihr Anliegen online zu vereinbaren.

    Sie müssen einen Antrag auf Erteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis stellen.

    Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
    • Gesundheitsfragebogen (in der Fahrschule erhältlich)

    Zusätzlich bei Ersterteilung im „BF17“ für jede Begleitperson:

    • Kopie Personalausweis oder  Reisepass
    • Kopie EU-Kartenführerschein 

    Bei Erwerb der Klasse C/CE (LKW) oder D/DE (Bus) zusätzlich:

    • Ärztliche Untersuchung des Gesundheitszustandes (formgebunden, nach Anlage 5 Nr. 1 FeV)
    • Augenärztliches Zeugnis oder Gutachten  (formgebunden, nach Anlage 6 Nr. 2.1/2.2 FeV)
    • Führungszeugnis (bei D/DE immer, sonst nur auf Veranlassung der Fahrerlaubnisbehörde)
    • Medizinisch-psychologisches bzw. fachärztliches Gutachten (nur auf Veranlassung der Fahrerlaubnisbehörde)
    • Leistungsgutachten (auf Veranlassung der Fahrerlaubnisbehörde) bei Ausnahmen vom Mindestalter

    zusätzlich für Berufskraftfahrer:

    • Bescheinigung über eine abgeschlossene Weiterbildung oder Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

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    • 43,40 EUR - 77,60 EUR (antragsbezogen)
    • zzgl. 4,85 EUR Direktversand

    Der Versand des Führerscheindokumentes erfolgt durch die Bundesdruckerei an die Wohnadresse des Antragstellers bzw. der Antragstellerin. Im Ausnahmefall ist eine Abholung in der Fahrerlaubnisbehörde möglich.

    Die Gebühr kann in bar oder per EC-Karte in der Fahrerlaubnisbehörde gezahlt werden.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    ca. vier Wochen nach bestandener Prüfung kann Abholung erfolgen, bzw. erfolgt die Zustellung durch die Bundesdruckerei

    (Erteilung Prüfauftrag ca. 2 Wochen)

    Stelle:
    Team Fahrerlaubnisbehörde
    Adresse:
    Am Stadion 6
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2211399
    Fax:
    +49 345 2211384
    Öffnungszeiten:

    Mo: 09:00 - 12:00 Uhr
    Di: 09:00 - 18:00 Uhr
    Mi: geschlossen
    Do: 09:00 - 15:00 Uhr
    Fr: 09:00 - 12:00 Uhr
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