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  • Fahrerlaubnis für die Klasse L beantragen

    Mit der Fahrerlaubnis der Klasse L (umgangssprachlich ''Kleiner Traktorführerschein") dürfen Sie mit 16 Jahren folgende Fahrzeuge fahren:

    • für land oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmte und eingesetzte Zugmaschinen mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h
    • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit maximal 25 km/h geführt werden
    • selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h
    • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern

    Die Fahrerlaubnis Klasse L wird unbefristet erteilt.

    • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
    • Sie müssen das Mindestalter von 16 Jahren erreicht haben.

    • gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
    • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
    • Angaben zur Fahrschule

    • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
    • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Beim Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse L bedarf es nur einer theoretischen Prüfung.

    Bei der Fahrerlaubnis Klasse L besteht keine Probezeit.

    Stelle:
    Team Fahrerlaubnisbehörde
    Adresse:
    Am Stadion 6
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2211399
    Fax:
    +49 345 2211384
    Öffnungszeiten:

    Mo: 09:00 - 12:00 Uhr
    Di: 09:00 - 18:00 Uhr
    Mi: geschlossen
    Do: 09:00 - 15:00 Uhr
    Fr: 09:00 - 12:00 Uhr
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen

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