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  • Fahrerlaubnis, Neuerteilung (Wiedererteilung) nach Entzug oder Verzicht

    Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde, müssen Sie diese bei der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Fahrerlaubnisbehörde neu beantragen. Für diese Neuerteilung gelten dieselben Vorschriften (§ 20 FeV) wie für die Ersterteilung. Den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis sollten Sie, wegen der zum Teil sehr langen Bearbeitungszeit, wenigstens acht bis zehn Wochen vor Ablauf der Sperrfrist einreichen.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Wurde die Fahrerlaubnis vom Gericht oder durch die Fahrerlaubnisbehörde entzogen, kann eine neue Fahrerlaubnis bereits 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist wieder beantragt werden.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Die Antragstellung kann ausschließlich persönlich erfolgen.

    Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für Ihr Anliegen online zu vereinbaren.

    Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, klären Sie bitte vorab telefonisch bei der zuständigen Stelle.

    Allgemein:

    • Antragsformular (wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt)
    • Nachweis über Namen, Anschrift, Ort und Tag der Geburt durch Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses
    • Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (Biometrietauglichkeit des Passbildes)
    • aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt (Meldebescheinigung ist nur dann vorzulegen, wenn kein gültiger Personalausweis vorliegt)
    • Angaben über den Vorbesitz einer in- oder ausländischen Fahrerlaubnis
    • ggf. ausbildende Fahrschule (wenn Fahrerlaubnisprüfungen erforderlich werden - siehe Hinweise)
    • Führungszeugnis mit Angabe des Verwendungszwecks "Neuerteilung der Fahrerlaubnis" ist beim für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen (Behördenführungszeugnis) 

    Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L, T:

    • Sehtestbescheinigung vom Optiker oder Zeugnis/Augenärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
    • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe

    Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E:

    • Augenärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
    • Bescheinigung über ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr)
    • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe

    Zusätzlich für die Klassen D, D1, DE, D1E:

    • Nachweis Eignung der besonderen Anforderungen nach
      Anlage 5 Nr. 2.2 FeV (nicht älter als ein Jahr)
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    • Das Antragsformular wird im Beisein des Antragstellers von der Fahrerlaubnisbehörde erstellt.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    ab 100,40 EUR (fallbezogen)

    Die Gebühr kann in bar oder per EC-Karte in der Fahrerlaubnisbehörde gezahlt werden.

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    • 4 Wochen bis 3 Monate

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    §§ 21 bis 25 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

    Bei Bedenken gegen die körperliche und geistige Eignung kann die Vorlage von fachärztlichen Gutachten durch Ärzte mit verkehrsmedizinischer Qualifikation oder medizinisch-psychologisches Gutachten angeordnet werden.
    Hilfreiche Informationen über die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erhalten Sie auf der Seite der Bundesanstalt für Straßenwesen.


    In bestimmten Fällen sind Aufbauseminare oder Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung zu absolvieren.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
    • Die Fahrerlaubnis erlischt, wenn sie entzogen oder darauf verzichtet wurde. Bei Verhängung einer Sperrfrist lebt sie auch nicht nach deren Ablauf automatisch wieder auf. Die Fahrerlaubnis muss,  nach den Vorschriften der Ersterteilung, wieder neu beantragt werden. Die alten Besitzstände sind erloschen.
    • In bestimmten Fällen sind Aufbauseminare, medizinisch-psychologische Begutachtungen, fachärztliche Begutachtungen, Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung oder erneute Befähigungsprüfungen zu absolvieren.
    • Die Fahrerlaubnisbehörde kann eine erneute Fahrerlaubnisprüfung anordnen, wenn vorliegende Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt. Dies ist in der Regel der Fall, wenn die Gültigkeit der beantragten Klassen seit mehr als 5 Jahren (Klasse C, D) bzw. 10 Jahren (Klasse A, B) erloschen ist.

    Stelle:
    Team Fahrerlaubnisbehörde
    Adresse:
    Am Stadion 6
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2211399
    Fax:
    +49 345 2211384
    Öffnungszeiten:

    Mo: 09:00 - 12:00 Uhr
    Di: 09:00 - 18:00 Uhr
    Mi: geschlossen
    Do: 09:00 - 15:00 Uhr
    Fr: 09:00 - 12:00 Uhr
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen