Fahrerlaubnis, Umschreibung ausländischer Führerschein (nicht EU-Fahrerlaubnis)
Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis (nicht EU/EWR-Mitgliedsstaat) dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge unbegrenzt führen, wenn sie keinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben. Sofern eine Wohnsitzbegründung in Deutschland vorliegt, gilt die Berechtigung nur für die Dauer von 6 Monaten. Danach wird die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis auf Basis der ausländischen Fahrerlaubnis erforderlich (sog. Umschreibung).
Hinweis:
EU- oder EWR-Fahrerlaubnisse harmonisierter Fahrerlaubnisklassen bedürfen grundsätzlich keiner Umschreibung und können ohne zeitliche Befristung verwendet werden. Dies betrifft die Fahrerlaubnisklassen A bis BE.
Bei den Fahrerlaubnisklassen, die in Deutschland zeitlich befristet sind (wie z.B. die Fahrerlaubnisse für Lastkraftwagen und Bus), gelten die deutschen Gültigkeitsfristen auch dann, wenn im ausländischen Führerschein keine oder eine längere Frist eingetragen ist.
Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Die Antragstellung muss persönlich erfolgen und ist erst ein halbes Jahr nach Wohnsitznahme in der BR Deutschland möglich.
Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für Ihr Anliegen online zu vereinbaren.
Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, klären Sie bitte vorab telefonisch bei der zuständigen Stelle.
- Antragsformular (wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt)
- Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Vertriebenenausweis)
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aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt (Meldebescheinigung ist nur dann vorzulegen, wenn kein gültiger Personalausweis vorliegt)
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Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (Biometrietauglichkeit des Passbildes)
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ausländischer Führerschein, ggf. mit amtlicher Übersetzung
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Nachweis, dass der ausländische Führerschein gültig ist
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Wenn eine Prüfung verlangt wird: ein Behördenführungszeugnis
Alle weiteren Antragsunterlagen richten sich nach der umzustellenden Fahrerlaubnisklasse und nach dem Staat, welcher die Fahrerlaubnis erteilt hat. Genauere Auskünfte erteilt Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen:
Für alle Klassen:
- Nachweis Teilnahme Schulung Erste Hilfe
- Sehtestbescheinigung vom Optiker oder Zeugnis/Gutachten eines Augenarztes (nicht älter als 2 Jahre)
Zusätzlich für die Klasse C1, C1E, C, CE, D, DE, D1E:
- Augenärztliches Gutachten (Bescheinigung über eine Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung), nicht älter als zwei Jahre
- Ärztliches Gutachten (Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung), nicht älter als ein Jahr
Zusätzlich für die Klasse D1, D1E, D, DE:
ein leistungspsychologisches Gutachten gemäß § 11 Abs. 9 i. V. m. Anlage 5 Nr. 2 FeV, nicht älter als ein Jahr
ohne Probezeit: EUR 35,00
mit Probezeit: EUR 35,80
Für den Direktversand an Ihre Anschrift müssen Sie ebenfalls mit Kosten rechnen.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
35,00 - 42,60 EUR
Die Gebühr kann in bar oder per EC-Karte in der Fahrerlaubnisbehörde gezahlt werden.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
ca. 6 bis 9 Wochen
Für ein Behördenführungszeugnis fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 13,00 Euro an.
06122 Halle (Saale)
Mo: 09:00 - 12:00 Uhr
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