Fahrerlaubnis, Umschreibung ausländischer Führerschein (nicht EU-Fahrerlaubnis)
Wenn Sie eine Fahrerlaubnis aus einem Land der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) besitzen und nach Deutschland umgezogen sind, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis in folgenden Fällen umschreiben lassen:
- die Gültigkeit Ihres Führerscheins endet,
- die Gültigkeit einzelner Fahrerlaubnisklassen endet.
Bei den Fahrerlaubnisklassen, die in Deutschland befristet sind (Klassen C und D sowie entsprechende Unter- und Anhängerklassen), gilt die deutsche Geltungsdauer. Diese gilt auch dann, wenn im ausländischen Führerschein keine oder längere Fristen eingetragen sind.
EU-/EWR-Führerschein für nicht-harmonisierte Klassen:
Wenn Sie ein Kraftfahrzeug in Deutschland führen möchten, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen.
Für EU-/EWR-Führerscheine harmonisierter Klassen (Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE):
Sie benötigen Sie keine Umschreibung.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
Die Antragstellung muss persönlich erfolgen und ist erst ein halbes Jahr nach Wohnsitznahme in der BR Deutschland möglich.
Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für Ihr Anliegen online zu vereinbaren.
- Sie besitzen eine Fahrerlaubnis aus einem EU- oder einem EWR-Staat.
- gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebestätigung)
- aktuelles biometrisches Foto (Größe 45mm x 35mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- gültiger Führerschein eines EU- oder EWR-Staates
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen:
Für alle Klassen:
- Nachweis Teilnahme Schulung Erste Hilfe
- Sehtestbescheinigung vom Optiker oder Zeugnis/Gutachten eines Augenarztes (nicht älter als 2 Jahre)
Zusätzlich für die Klasse C1, C1E, C, CE, D, DE, D1E:
- Augenärztliches Gutachten (Bescheinigung über eine Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung), nicht älter als zwei Jahre
- Ärztliches Gutachten (Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung), nicht älter als ein Jahr
Zusätzlich für die Klasse D1, D1E, D, DE:
ein leistungspsychologisches Gutachten gemäß § 11 Abs. 9 i. V. m. Anlage 5 Nr. 2 FeV, nicht älter als ein Jahr
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
35,00 - 42,60 EUR
Die Gebühr kann in bar oder per EC-Karte in der Fahrerlaubnisbehörde gezahlt werden.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
ca. 6 bis 9 Wochen
06122 Halle (Saale)
Anzahl: 2
Anzahl: 2
Mo: 09:00 - 12:00 Uhr
Di: 09:00 - 18:00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 15:00 Uhr
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr
Sa: geschlossen
So: geschlossen