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  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung um eine Beförderungsart erweitern

    Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) können Sie für verschiedene Beförderungsarten beantragen. Diese sind:

    Fahrten mit

    • einem Taxi
    • einem Mietwagen
    • einem Pkw im Linien- oder Bedarfsverkehr
    • einem Krankenwagen.

    Wenn Sie eine dieser FzF besitzen, können Sie sie um weitere Beförderungsarten erweitern lassen.

    Bei der Erweiterung:

    • für Taxifahrten, Fahrten mit einem Mietwagen und Fahrten mit einem Pkw im Linien- oder Bedarfsverkehr:
      • Sie verfügen über die notwendige Fachkunde.
      • Sie sind mindestens 21 Jahre alt.
      • Sie besitzen seit mindestens 2 Jahren einen EU-/EWR-Führerschein der Klasse B oder eine entsprechende Fahrerlaubnis aus einem anderen Staat.
    • für Fahrten mit einem Krankenwagen:
      • Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
      • Sie sind mindesten 19 Jahre alt.
      • Sie besitzen seit mindestens einem Jahr einen EU-/EWR-Führerschein der Klasse B oder eine entsprechende Fahrerlaubnis aus einem anderen Staat.

    Vorhandene Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Kopie

    Gebühr für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für eine weitere Beförderungsart

    Gebühr: EUR 37,50

    https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html


    Gebühr für die Prüfung eines Antrags auf Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

    Gebühr: EUR 5,10

    https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht