Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung um eine Beförderungsart erweitern
Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) können Sie für verschiedene Beförderungsarten beantragen. Diese sind:
Fahrten mit
- einem Taxi
- einem Mietwagen
- einem Pkw im Linien- oder Bedarfsverkehr
- einem Krankenwagen.
Wenn Sie eine dieser FzF besitzen, können Sie sie um weitere Beförderungsarten erweitern lassen.
Bei der Erweiterung:
- für Taxifahrten, Fahrten mit einem Mietwagen und Fahrten mit einem Pkw im Linien- oder Bedarfsverkehr:
- Sie verfügen über die notwendige Fachkunde.
- Sie sind mindestens 21 Jahre alt.
- Sie besitzen seit mindestens 2 Jahren einen EU-/EWR-Führerschein der Klasse B oder eine entsprechende Fahrerlaubnis aus einem anderen Staat.
- für Fahrten mit einem Krankenwagen:
- Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- Sie sind mindesten 19 Jahre alt.
- Sie besitzen seit mindestens einem Jahr einen EU-/EWR-Führerschein der Klasse B oder eine entsprechende Fahrerlaubnis aus einem anderen Staat.
Vorhandene Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Kopie
Gebühr für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für eine weitere Beförderungsart
Gebühr: EUR 37,50
Gebühr für die Prüfung eines Antrags auf Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Gebühr: EUR 5,10
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht