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  • Fallmanagement im Rahmen der Sozialen Entschädigung als berechtigte Person beantragen

    Wenn Sie Anspruch auf Leistungen der Sozialen Entschädigung haben, können Sie sich durch ein Fallmanagement unterstützen lassen. Dieses begleitet Sie durch das Antrags- und Leistungsverfahren.

    Fallmanagerinnen und Fallmanager stehen Ihnen während des gesamten Verfahrens als persönliche Ansprechpersonen zur Verfügung und können Sie so entlasten. Sie

    • begleiten Sie koordinierend durch Ihr Antrags- und Leistungsverfahren,
    • beraten Sie,
    • ermitteln Ihren Hilfebedarf,
    • können Sie auf mögliche weitere Sozialleistungen hinweisen und
    • unterstützen Sie bei der Antragstellung.

    Das Fallmanagement kann von sich aus Kontakt zu Ihnen aufnehmen, wenn Sie möglicherweise berechtigt sind.

    Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann die Behörde entscheiden, ein Fallmanagement durchzuführen:

    • Sie sind eine oder einer der Angehörigen, Hinterbliebenen oder Nahestehenden einer Person mit anerkannten Schädigungsfolgen.

    Gebühr: gebührenfrei

    Es gibt keine Frist.

    • Widerspruch
      Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
    • Klage vor dem Sozialgericht

    Stelle:
    Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit - Soziales Entschädigungsrecht
    Adresse:
    Maxim-Gorki-Straße 7
    06114 Halle (Saale)

    Olvenstedter Straße 1-2
    39108 Magdeburg, Landeshauptstadt
    Telefon:
    0345 6815-8000