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  • Feststellung von Flurstücksgrenzen (Grenzfeststellung) beantragen

    Eine Grenzfeststellung ist dann notwendig, wenn Ihnen der Grenzverlauf nicht bekannt oder für Sie nicht erkennbar ist. Wenn Sie den örtlichen Verlauf einer oder mehrerer Ihrer Flurstücksgrenzen angezeigt haben wollen, dann können Sie dies beantragen. Grund hierfür könnte eine Baumaßnahme in Grenznähe sein, beispielsweise beim Errichten eines Zaunes.

    Im Rahmen eines Grenzfeststellungsverfahrens wird dann der örtliche Verlauf der im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Flurstücksgrenzen amtlich bestätigt. Die amtliche Kennzeichnung von Punkten festgestellter Flurstücksgrenzen erfolgt vor Ort durch dauerhafte Grenzmarken, soweit der Verlauf nicht ausreichend durch andere örtliche Gegebenheiten erkennbar ist.

    • Stellen Sie den Antrag auf Grenzfeststellung bei einer zuständigen Stelle.
    • Die zuständige Stelle stellt die Flurstücksgrenzen fest und bringt Grenzmarken in der Örtlichkeit ein.

    • Sie sind:
      • Eigentümer des Flurstücks
      • bevollmächtigte Person
      • Inhaber sonstiger Rechte
      • Erwerber mit Notarvertrag

    Keine.

    Für die Grenzfeststellung werden Gebühren erhoben.

    Die Gebühren sind abhängig von

    • der Grenzlänge,
    • der Anzahl der festgestellten Grenzpunkte
    • sowie dem Bodenrichtwert.

    Falls Sie genaue Kostenangaben benötigen, fordern Sie bitte von der zuständigen Stelle vorab eine Kostenschätzung ab.

    Keine.

    Stelle:
    Bock, Christian - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
    Adresse:
    Erich-Neuß-Weg 7
    06120 Halle (Saale)
    Telefon:
    0345 7828788
    Fax:
    0345 6858257

    Stelle:
    Brumme, Henry - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
    Adresse:
    Kleine Ritterstr. 10
    06217 Merseburg
    Telefon:
    03461 214174
    Fax:
    03461 210081
    Öffnungszeiten:

    Mo., Mi. und Do. 07:00 - 16:00 Uhr

    Di. 07:00 - 18:00 Uhr

    Fr. 07:00 - 15:00 Uhr

    sonstige Termine  nach telefonischer Vereinbarung

    Stelle:
    Hartig, Henry - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
    Adresse:
    Tränkstr. 17
    06268 Querfurt
    Telefon:
    034771 719480
    Fax:
    034771 719481
    Öffnungszeiten:

    Mo. und Mi. geschlossen

    Di. 09:00 - 12.00 Uhr und 13:00 - 18.00 Uhr

    Do. 09:00 -12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

    Fr. 09:00 - 12:00 Uhr

    Stelle:
    Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt
    Adresse:
    Otto-von-Guericke-Straße 15
    39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
    Telefon:
    +49 391 567-7864
    Fax:
    +49 391 567-7821
    Öffentliche Verkehrsmittel:
    Haltestelle: Hauptbahnhof und CITY CARRÉ/Hauptbahnhof:
    Straßenbahn: 1, 3, 4, 6 und 8
    Parken:
    Parkplatz:
    Anzahl: 0  Gebühren: ja
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
    sowie individuelle Terminvereinbarung online und telefonisch.

    Termin online buchen

    Stelle:
    Tänzler, Jan - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
    Adresse:
    Eisenbahnstraße 3
    06217 Merseburg, Stadt - Beuna (Geiseltal)
    Telefon:
    +49 3461 525022
    Fax:
    +49 3461 525024

    Stelle:
    Wenck, Udo-Heinrich - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
    Adresse:
    Huttenstraße 57
    06110 Halle (Saale)
    Telefon:
    0345 232510
    Mobiltelefon:
    +49 171 4074296
    Fax:
    0345 2325130
    Öffnungszeiten:

    Mo. - Do. 08:00  - 16:30 Uhr

    Fr. 08:00 -13:00 Uhr