Feststellung von Flurstücksgrenzen (Grenzfeststellung) beantragen
Eine Grenzfeststellung ist dann notwendig, wenn Ihnen der Grenzverlauf nicht bekannt oder für Sie nicht erkennbar ist. Wenn Sie den örtlichen Verlauf einer oder mehrerer Ihrer Flurstücksgrenzen angezeigt haben wollen, dann können Sie dies beantragen. Grund hierfür könnte eine Baumaßnahme in Grenznähe sein, beispielsweise beim Errichten eines Zaunes.
Im Rahmen eines Grenzfeststellungsverfahrens wird dann der örtliche Verlauf der im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Flurstücksgrenzen amtlich bestätigt. Die amtliche Kennzeichnung von Punkten festgestellter Flurstücksgrenzen erfolgt vor Ort durch dauerhafte Grenzmarken, soweit der Verlauf nicht ausreichend durch andere örtliche Gegebenheiten erkennbar ist.
- Stellen Sie den Antrag auf Grenzfeststellung bei einer zuständigen Stelle.
- Die zuständige Stelle stellt die Flurstücksgrenzen fest und bringt Grenzmarken in der Örtlichkeit ein.
- Sie sind:
- Eigentümer des Flurstücks
- bevollmächtigte Person
- Inhaber sonstiger Rechte
Keine.
Für die Grenzfeststellung werden Gebühren erhoben.
Die Gebühren sind abhängig von
- der Grenzlänge,
- der Anzahl der festgestellten Grenzpunkte
- sowie dem Bodenrichtwert.
Falls Sie genaue Kostenangaben benötigen, fordern Sie bitte von der zuständigen Stelle vorab eine Kostenschätzung ab.
Keine.
06120 Halle (Saale)
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
Anzahl: 0 Gebühren: ja
Mo: 08:00 - 13:00 Uhr
Di: 08:00 - 13:00 Uhr
Mi: 08:00 - 13:00 Uhr
Do: 08:00 - 13:00 Uhr
Fr: 08:00 - 13:00 Uhr
zusätzlich für Antragsannahme
und Information
Di: 13:00 - 18:00 Uhr
06110 Halle (Saale)
Mo. - Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 -13:00 Uhr