Feststellung von Flurstücksgrenzen (Grenzfeststellung) beantragen
Eine Grenzfeststellung ist dann notwendig, wenn Ihnen der Grenzverlauf nicht bekannt oder für Sie nicht erkennbar ist. Wenn Sie den örtlichen Verlauf einer oder mehrerer Ihrer Flurstücksgrenzen angezeigt haben wollen, dann können Sie dies beantragen. Grund hierfür könnte eine Baumaßnahme in Grenznähe sein, beispielsweise beim Errichten eines Zaunes.
Im Rahmen eines Grenzfeststellungsverfahrens wird dann der örtliche Verlauf der im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Flurstücksgrenzen amtlich bestätigt. Die amtliche Kennzeichnung von Punkten festgestellter Flurstücksgrenzen erfolgt vor Ort durch dauerhafte Grenzmarken, soweit der Verlauf nicht ausreichend durch andere örtliche Gegebenheiten erkennbar ist.
- Stellen Sie den Antrag auf Grenzfeststellung bei einer zuständigen Stelle.
- Die zuständige Stelle stellt die Flurstücksgrenzen fest und bringt Grenzmarken in der Örtlichkeit ein.
- Sie sind:
- Eigentümer des Flurstücks
- bevollmächtigte Person
- Inhaber sonstiger Rechte
- Erwerber mit Notarvertrag
Keine.
Für die Grenzfeststellung werden Gebühren erhoben.
Die Gebühren sind abhängig von
- der Grenzlänge,
- der Anzahl der festgestellten Grenzpunkte
- sowie dem Bodenrichtwert.
Falls Sie genaue Kostenangaben benötigen, fordern Sie bitte von der zuständigen Stelle vorab eine Kostenschätzung ab.
Keine.
06120 Halle (Saale)
06217 Merseburg
Mo., Mi. und Do. 07:00 - 16:00 Uhr
Di. 07:00 - 18:00 Uhr
Fr. 07:00 - 15:00 Uhr
sonstige Termine nach telefonischer Vereinbarung
06268 Querfurt
Mo. und Mi. geschlossen
Di. 09:00 - 12.00 Uhr und 13:00 - 18.00 Uhr
Do. 09:00 -12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Fr. 09:00 - 12:00 Uhr
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
Anzahl: 0 Gebühren: ja
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
sowie individuelle Terminvereinbarung online und telefonisch.
06217 Merseburg, Stadt - Beuna (Geiseltal)
06110 Halle (Saale)
Mo. - Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 -13:00 Uhr