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  • Fischereifahrzeug aus dem Aal-Register löschen lassen

    Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei aufgeben, muss dies unter Angabe der Bootsnummer/n der zuständigen Behörde unverzüglich gemeldet werden. Die zuständige Behörde löscht daraufhin das eingetragene Fischereifahrzeug aus dem Aalregister.

    • Sie melden das Fischereifahrzeug zur Aalfischerei bei der zuständigen Behörde ab.
    • Sie füllen das Formular aus und verschicken es per E-Mail oder postalisch.
    • Für das Formular benötigen Sie Ihre Bootsnummer/Registernummer.
    • Ihr angemeldetes Fischereifahrzeug zur Aalfischerei wird dann aus dem Fischereiregister entfernt.

    Bei Aufgabe der Aalfischerei