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  • Fischereischein beantragen

    Wenn Sie fischen oder angeln gehen wollen, benötigen Sie einen Fischereischein. Diesen müssen Sie dabei haben und vorzeigen, wenn es verlangt wird.

    Dabei wird unterschieden in:

    • Fischereischein, der zu allen zulässigen Angelmethoden berechtigt, sowie
    • Jugend-, Sonder- und Friedfisch-Fischereischeine.

    Fischereischeine werden für 1 bis 5 Jahre und auf Lebenszeit erteilt.

    Sie benötigen keinen Fischereischein wenn Sie,

    • einen Inhaber eines Fischereischeines beim Fischfang unterstützen,
    • während eines Lehrgangs, unter Aufsicht des Ausbilders, fischen.

    Für das Angeln im jeweiligen Gewässer benötigen Sie zusätzlich eine Fischereierlaubnis (Angelkarte), die Sie bei den ortsansässigen Anglervereinen oder Anglerverbänden und den Berufsfischern/Berufsfischerinnen erwerben können.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die für den Wohnort zuständige Fischereibehörde auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine Fischerprüfung bestanden. 

    Sie können den Fischereischein persönlich oder schriftlich beantragen. Eine andere Person kann den Antrag auch für Sie stellen. Dieser Person müssen Sie dazu eine Vollmacht ausstellen.

    Fischereischein:

    Für den Erwerb eines Fischereischeines müssen Sie die Fischerprüfung erfolgreich bestehen. Dort müssen Sie ausreichende Kenntnisse über folgende Themen vorweisen:

    • die Fischarten,
    • die Hege der Fischbestände und die Gewässerpflege,
    • die Fanggeräte und deren Gebrauch,
    • die Behandlung gefangener Fische
    • sowie die für die Fischerei bedeutsamen Vorschriften des Tier-, Wasser-, Naturschutz- und Tierseuchenrechts.

    Um für die Prüfung zugelassen zu werden, müssen Sie einen 30-stündigen Vorbereitungslehrgang besuchen, in dem die für die Prüfung erforderlichen Kenntnisse vermittelt werden. Solche Lehrgänge werden von Anglervereinen und Bildungsträgern angeboten.

    Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website https://fischerpruefung.sachsen-anhalt.de.

    Jugendfischereischein:

    Jugendliche können nur einen Jugendfischereischein erwerben, für den Sie eine Jugendfischerprüfung abgelegt haben müssen. Der Jugendfischereischein berechtigt nur zum Friedfischfang.

    Friedfischfischereischein:

    Personen, die nur den Friedfischfang ausüben wollen, haben die Möglichkeit, einen Friedfischfischereischein zu erwerben.

    Sonderfischereischein:

    Personen, die aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage sind, eine ihrem Alter entsprechende Fischerprüfung abzulegen, haben die Möglichkeit, einen Sonderfischereischein zu erwerben. Der Sonderfischereischein berechtigt allerdings nur zum Friedfischfang in Begleitung einer volljährigen Person, die einen Fischereischein besitzt.

    • Zeugnis über bestandene Prüfung
    • Gleichstellung durch die obere Fischereibehörde
    • der Nachweis über die Ausbildung als Berufsfischer
    • schriftliche Erklärung nach Anlage 4 der AB-FischG
    • Passbild (nicht älter als 1 Jahr)
    • ggf. der letzte Fischereischein des Antragstellers

    Nähere Informationen zu den im Einzelfall erforderlichen Unterlagen/ Anlagen können Sie unter Ziffer 12 der AB-FischG nachlesen oder bei der zuständigen unteren Fischereibehörde erfragen.

    Gebühren für die Abnahme von Prüfungen:

    •    Fischerprüfung ab vollendetem 18. Lebensjahr – 60,00 Euro 
    •    Fischerprüfung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr – 30,00 Euro 
    •    Friedfischfischerprüfung ab vollendetem 18. Lebensjahr – 55,00 Euro
    •    Friedfischfischerprüfung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr - 25,00 Euro
    •    Jugendfischerprüfung – 25,00 Euro
    •    Bestätigung von Prüfungszeugnissen über die Jugend- oder Friedfischfischerprüfung durch die Fischereibehörde – 5,00 Euro

    Gebühren für die Ausstellung von Fischereischeinen:

    •    Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für 1 -  4 Jahre: 10,00 Euro pro Jahr
    •    Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für 5 Jahre: 40,00 Euro 
    •    Fischereischeine und Friedfischfischereischeine auf Lebenszeit: 150,00 Euro 
    •    Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für Jugendliche ab vollendetem 14. bis vollendetem 18. Lebensjahr: 4,00 Euro pro Jahr
    •    Sonderfischereischeine für 1 - 5 Jahre: 4,00 Euro pro Jahr
    •    Sonderfischereischeine auf Lebenszeit: 65,00 Euro
    •    Jugendfischereischeine: 4,00 Euro pro Jahr.

    Zusätzlich wird vom Land Sachsen-Anhalt eine Fischereiabgabe für Maßnahmen des Fischereischutzes, des Fischartenschutzes, der Fischereiforschung und für besondere Maßnahmen der fischereilichen Hege erhoben:

    •    Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für 1 - 5 Jahre: 6,00 Euro pro Jahr
    •    Jugendfischereischeine und Sonderfischereischeine: 1,00 Euro pro Jahr
    •    Fischereischeine auf Lebenszeit: 125,00 Euro

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Einzelfall. Auf Nachfrage wird entsprechende Auskunft erteilt.

    Die Gebühr ist per ec-Karte zu entrichten (keine Barzahlung möglich).

    Fischerprüfungen finden mindestens 1x jährlich statt. Der Termin wird von den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten (untere Fischereibehörden) festgesetzt.

    Eine Anmeldung zur Fischerprüfung muss bis spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin erfolgen.

    Zusätzlich zu dem vorgeschriebenen Pflichtlehrgang kann sich mit Hilfe einer Online-Anwendung auf den schriftlichen Teil der Fischerprüfung vorbereitet werden. Die Online-Anwendung ermöglicht mit dem Ablegen einer simulierten Fischerprüfung eine Einschätzung des Standes der erworbenen Kenntnisse. Die Prüfungssimulation umfasst wie die „richtige“ Prüfung insgesamt 60 Fragen, die jeweils 15 Fragen aus den Fachgebieten Fischkunde, Gerätekunde, Gewässerkunde und Gesetzeskunde beinhalten.

    Informationen zum Erwerb der Fischereierlaubnis (Angelkarte), erhalten Sie bei:

    • den Landesanglerverbänden sowie
    • dem Landesfischereiverband Sachsen-Anhalt e.V.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Die Antragsstellung kann persönlich, per Formular, aber auch formlos erfolgen. Ebenso ist eine Beantragung durch Dritte, mit Vollmacht, im Einzelfall möglich.

    Stelle:
    Team Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2211232
    +49 345 2211203
    Fax:
    +49 345 2211238
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Mo: geschlossen
    Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
    Mi: geschlossen
    Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
    Fr: geschlossen
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen

    Anrede:
    Fr.
    Nachname:
    Klemenz
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2211231
    Telefax:
    +49 345 2211238
    E-Mail: