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  • Fischereischein beantragen

    Wenn Sie fischen oder angeln gehen wollen, benötigen Sie einen Fischereischein. Diesen müssen Sie mit sich führen und vorzeigen, wenn es verlangt wird.

    Dabei wird unterschieden in:

    • Fischereischein, der zu allen zulässigen Angelmethoden berechtigt, sowie
    • Friedfisch- und Sonderfischereischeine.

    Sie benötigen keinen Fischereischein, wenn Sie

    • einen Inhaber eines Fischereischeines beim Fischfang unterstützen,
    • während eines Lehrgangs, unter Aufsicht des Ausbilders, fischen.
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die für den Wohnort zuständige Fischereibehörde auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine Fischerprüfung bestanden. 

    Sie können den Fischereischein persönlich oder schriftlich beantragen. Eine andere Person kann den Antrag auch für Sie stellen. Dieser Person müssen Sie dazu eine Vollmacht ausstellen.

    Für den Erwerb eines Fischereischeines müssen Sie zunächst die Fischerprüfung bestehen.

    Jugendfischereischein:

    Jugendliche können nur einen Jugendfischereischein erwerben, für den Sie eine Jugendfischerprüfung abgelegt haben müssen. Der Jugendfischereischein berechtigt nur zum Friedfischfang.

    Friedfischfischereischein:

    Personen, die nur den Friedfischfang ausüben wollen, haben die Möglichkeit, einen Friedfischfischereischein zu erwerben. Hierfür muss eine Friedfischfischerprüfung abgelegt werden.

    Sonderfischereischein:

    Personen, die aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage sind, eine ihrem Alter entsprechende Fischerprüfung abzulegen, haben die Möglichkeit, einen Sonderfischereischein zu erwerben. Der Sonderfischereischein berechtigt allerdings nur zum Friedfischfang in Begleitung einer volljährigen Person, die einen Fischereischein besitzt.

    • Zeugnis über bestandene Prüfung
    • gegebenenfalls Gleichstellung durch die obere Fischereibehörde
    • gegebenenfalls der Nachweis über die Ausbildung als Berufsfischer
    • schriftliche Erklärung nach Anlage 4 der AB-FischG
    • Passbild (nicht älter als 1 Jahr)
    • gegebenenfalls der letzte Fischereischein des Antragstellers

    Nähere Informationen zu den im Einzelfall erforderlichen Unterlagen können oder bei der zuständigen unteren Fischereibehörde erfragen.

    Zusätzlich wird vom Land Sachsen-Anhalt eine Fischereiabgabe für Maßnahmen des Fischereischutzes, des Fischartenschutzes, der Fischereiforschung und für besondere Maßnahmen der fischereilichen Hege erhoben:

    • Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für 1 - 5 Jahre: 6,00 Euro pro Jahr
    • Jugendfischereischeine und Sonderfischereischeine: 1,00 Euro pro Jahr
    • Fischereischeine auf Lebenszeit: 125,00 Euro

    Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für 1 - 4 Jahre pro Jahr

    Gebühr: EUR 10,00

    Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für 5 Jahre

    Gebühr: EUR 40,00

    Fischereischeine und Friedfischfischereischeine auf Lebenszeit

    Gebühr: EUR 150,00

    Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für Jugendliche ab vollendetem 14. bis vollendetem 18. Lebensjahr pro Jahr

    Gebühr: EUR 4,00

    Sonderfischereischeine auf Lebenszeit

    Gebühr: EUR 65,00
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Einzelfall. Auf Nachfrage wird entsprechende Auskunft erteilt.

    Die Gebühr ist per EC-Karte zu entrichten (keine Barzahlung möglich).

    Alle Fischereischeinarten werden für 1 bis 5 Jahre und auf Lebenszeit erteilt.

    Geltungsdauer: 1 - 5 Jahre

    Für das Angeln im jeweiligen Gewässer benötigen Sie zusätzlich eine Fischereierlaubnis (Angelkarte), die Sie bei den ortsansässigen Anglervereinen oder Anglerverbänden und den Berufsfischern/Berufsfischerinnen erwerben können.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    Die Antragsstellung kann persönlich, per Formular, aber auch formlos erfolgen. Ebenso ist eine Beantragung durch Dritte, mit Vollmacht, im Einzelfall möglich.

    Den Antrag finden Sie unter Formulare und Dokumente am Ende der Seite.

    Stelle:
    Team Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2211232
    +49 345 2211203
    Fax:
    +49 345 2211238
    Parken:
    Behindertenparkplatz: An der Magistrale, Parkplatz vor dem Einkaufszentrum
    Anzahl: 2
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Mo: geschlossen
    Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
    Mi: geschlossen
    Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
    Fr: geschlossen
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen

    Anrede:
    Fr.
    Nachname:
    Klemenz
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2211231
    Telefax:
    +49 345 2211238
    E-Mail: