Fischerprüfung Abnahme
Wenn Sie fischen möchten, benötigen Sie einen Fischereischein. Voraussetzung dafür ist die bestandene Fischerprüfung. Die Termine für die Fischerprüfungen werden durch die zuständige Fischereibehörden festgelegt. Die Prüfung wird mindestens einmal jährlich durchgeführt. In der Regel finden 2 Prüfungen im Jahr statt und die Plätze sind begrenzt.
Die Fischerprüfung umfasst je 15 Fragen der Fachgebiete Gewässerkunde, Fischkunde, Gerätekunde und Rechtskunde, also insgesamt 60 Fragen, von denen Sie mindestens 75% innerhalb von 2 Stunden richtig beantworten müssen.
Für Kinder ab 8 Jahren und Bürgerinnen und Bürger, die nur den Friedfischfang ausüben wollen, besteht die Möglichkeit, dass Sie eine Friedfischfischerprüfung zu erleichterten Bedingungen in Form eines Prüfungsgespräches ablegen. Diese Prüfungen werden von zahlreichen Anglervereinen abgenommen. Die Termine für die Prüfungen werden ebenfalls in der Online-Anwendung mitgeteilt.
- Um zur Prüfung zugelassen zu werden, müssen sie eine Teilnahme an einem amtlich bestätigten Vorbereitungslehrgang nachweisen. Der Beginn des Lehrgangs darf dabei grundsätzlich nicht länger als 18 Monate vor dem Prüfungstermin liegen und muss mindestens 30 Stunden umfassen. Er wird von Angelvereinen und Bildungsträgern angeboten.
- Alternativ können Sie den theoretischen Teil der Lehrgänge als Onlinekurs absolvieren. Das heißt, die 22 Stunden umfassende Theorie kann von zugelassenen Anbietern entweder in Selbstlernkursen oder in Online-Präsenzkursen (als Videokonferenz) vermittelt werden. Der praktische Teil der Lehrgänge findet im Anschluss daran in Präsenzform statt, als 8-stündiger Praxistag. Onlinekurs und Praxistag können bei verschiedenen Anbietern absolvieren.
- Sie müssen mindestens 11 Jahre alt sein.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
- Personalausweis oder Reisepass
- Vollmacht
Die Teilnahmegebühren werden eigenverantwortlich von den Anbietern erhoben und können zum Beispiel in Abhängigkeit von der Teilnehmeranzahl unterschiedlich sein.
Fischerprüfung ab vollendetem 18. Lebensjahr
Gebühr: EUR 60,00
Fischerprüfung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
Gebühr: EUR 30,00
Friedfischfischerprüfung ab vollendetem 18. Lebensjahr
Gebühr: EUR 55,00
Friedfischfischerprüfung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
Gebühr: EUR 25,00
Bestätigung von Prüfungszeugnissen über die Friedfischfischerprüfung durch die Fischereibehörde
Gebühr: EUR 5,00
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
28,00 EUR bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres
56,00 EUR ab dem 18. Lebensjahr
Die Gebühren sind per ec-Karte zu zahlen (keine Barzahlung möglich).
Der Prüfungstermin wird spätestens 2 Monate vorher bekannt gegeben, bis vier Wochen vor der Prüfung müssen Sie sich bei der Fischereibehörde angemeldet und die Prüfungsgebühr bezahlt haben.
Wenn Sie in einem bestimmten Gewässer angeln möchten, brauchen Sie zusätzlich eine Fischereierlaubnis, auch Angelkarte genannt. Diese erhalten Sie bei der Eigentümerin oder dem Eigentümer des Gewässers oder bei der Person, die das Fischereirecht gepachtet hat.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
Für die Fischerprüfung ist nach §31 Abs.1 FischG ein Vorbereitungslehrgang erforderlich.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
Der Antrag kann persönlich, per Formular, aber auch formlos gestellt werden. Ebenso ist eine Antragstellung durch Dritte, mit Vollmacht, im Einzelfall möglich.
06122 Halle (Saale)
+49 345 2211203
Anzahl: 2
Mo: geschlossen
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Fr: geschlossen
Sa: geschlossen
So: geschlossen
06122 Halle (Saale)