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  • Fischerprüfung Abnahme

    Wenn Sie die Fischerei ausüben wollen, benötigen Sie einen Fischereischein. Voraussetzung ist die Fischerprüfung. Diese können Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Fischereibehörde (Ordnungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte) ablegen.

    Die Termine für die Fischerprüfungen werden durch die Landkreise bzw. kreisfreien Städte als zuständige Fischereibehörden festgelegt. Die Prüfung ist mindestens einmal jährlich durchzuführen. In der Regel finden 2 Prüfungen im Jahr statt. Der Prüfungstermin wird spätestens 2 Monate vorher durch die Fischereibehörde bekannt gegeben, bis vier Wochen vor der Prüfung muss man sich bei der Fischereibehörde angemeldet und die Prüfungsgebühr entrichtet haben.

    Die Fischerprüfung umfasst je 15 Fragen der Fachgebiete Gewässerkunde, Fischkunde, Gerätekunde und Rechtskunde, also insgesamt 60 Fragen, von denen mindestens 75% innerhalb von 2 Stunden richtig beantwortet sein müssen.

    Um zur Prüfung zugelassen zu werden, muss eine Teilnahme an einem amtlich bestätigten Vorbereitungslehrgang nachgewiesen werden. Der Beginn des Lehrgangs darf dabei nicht länger als 18 Monate vor dem Prüfungstermin liegen. Der Lehrgang umfasst mindestens 30 Stunden und wird von Angelvereinen und Bildungsträgern im jeweiligen Landkreis angeboten. Die Teilnahmegebühren werden eigenverantwortlich von den Anbietern erhoben und können z.B. in Abhängigkeit von der Teilnehmeranzahl unterschiedlich sein. Auskünfte zu den angebotenen Lehrgängen erteilt die örtlich zuständige Fischereibehörde. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich mit Hilfe der Online-Anwendung „Fischerprüfung in Sachsen-Anhalt" auf die Fischerprüfung vorzubereiten. Eine Prüfungssimulation ermöglicht eine Beurteilung des erworbenen Kenntnisstandes. Außerdem können der Online-Anwendung Informationen über bevorstehende Prüfungstermine entnommen werden.

    Für Kinder ab dem 8. Lebensjahr und Bürger, die nur den Friedfischfang ausüben wollen, besteht die Möglichkeit, eine Jugend- bzw. Friedfischfischerprüfung zu erleichterten Bedingungen in Form eines Prüfungsgespräches abzulegen. Diese Prüfungen werden von zahlreichen Anglervereinen abgenommen. Die Termine für die Prüfungen werden ebenfalls in der Online-Anwendung mitgeteilt.

    Für das Angeln im jeweiligen Gewässer benötigt man zusätzlich eine Fischereierlaubnis (Angelkarte), die beim Besitzer oder Fischereipächter des Gewässers einzuholen ist.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
    • Personalausweis oder Reisepass
    • Vollmacht

    Jugendfischerprüfung (ab 8 Jahren bis vor Vollendung des 17. Lebensjahres) zur Erlangung des Jugendfischereischeins:

    Gebühr: EUR 28,00

    Friedfischfischerprüfung (ab 14 Jahren) zur Erlangung des Friedfischfischereischeins: Jugendliche unter 18 Jahren

    Gebühr: EUR 28,00

    Friedfischfischerprüfung (ab 14 Jahren) zur Erlangung des Friedfischfischereischeins: Erwachsene

    Gebühr: EUR 56,00

    Fischerprüfung (ab 14 Jahren) zur Erlangung eines uneingeschränkten Fischereischeins: Jugendliche unter 18 Jahren

    Gebühr: EUR 28,00

    ischerprüfung (ab 14 Jahren) zur Erlangung eines uneingeschränkten Fischereischeins: Erwachsene

    Gebühr: EUR 56,00
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    28,00 EUR bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres
    56,00 EUR ab dem 18. Lebensjahr 

    Die Gebühren sind per ec-Karte zu zahlen (keine Barzahlung möglich).

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Fischereigesetz

    Verordnung zur Durchführung des Fischereigesetz

    Informationen zur Fischerprüfung erhalten Sie auch auf der Internetseite das Landesverwaltungsamtes oder über die Landesanglerverbände  oder den Landesfischereiverband.

    Die Widerspruchs- und Fachaufsichtsbehörde für die Landkreise und kreisfreien Städte ist das Landesverwaltungsamt, Referat Agrarwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei, Forst- und Jagdhoheit.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Für die Fischerprüfung ist nach §31 Abs.1 FischG ein Vorbereitungslehrgang erforderlich.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Der Antrag kann persönlich, per Formular, aber auch formlos gestellt werden. Ebenso ist eine Antragstellung durch Dritte, mit Vollmacht, im Einzelfall möglich.

    Stelle:
    Team Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2211232
    +49 345 2211203
    Fax:
    +49 345 2211238
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Mo: geschlossen
    Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
    Mi: geschlossen
    Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
    Fr: geschlossen
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen

    Anrede:
    Fr.
    Nachname:
    Klemenz
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2211231
    Telefax:
    +49 345 2211238
    E-Mail: