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  • Flaggenzertifikat für Sportboote verlängern

    Das Flaggenzertifikat dient als Nachweis für die Berechtigung zum Führen der deutschen Flagge an einem Seeschiff oder einem seetauglichen Sportboot mit bis zu 15 Metern Rumpflänge.

    Es wird für natürliche Personen, Personengemeinschaften oder juristische Personen ausgestellt. Sie müssen einen Wohnsitz beziehungsweise Sitz in Deutschland haben und entweder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder Bürgerin beziehungsweise Bürger der Europäischen Union (EU) sein.
    Flaggenzertifikate unterliegen einer Gültigkeit von 8 Jahren und müssen damit regelmäßig verlängert werden.

    Wenn sie ein erteiltes Flaggenzertifikat verlängern möchten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) stellen.

    Die Verlängerung des Flaggenzertifikates können Sie beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie beantragen.

    Per Post:

    • Gehen Sie auf die Internetseite des BSH und rufen Sie den Bereich für Flaggenzertifikate auf.
    • Wählen Sie das PDF-Formular "Antrag auf Änderung oder Verlängerung eines Flaggenzertifikates" an.
    • Sie können es am Computer ausfüllen und ausdrucken oder ausdrucken und handschriftlich ausfüllen.
    • Das ausgefüllte Formular senden Sie zusammen mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen per Post an das BSH.

    Online:

    • Für den Online-Antrag rufen Sie den Bereich für „Flaggenzertifikate“ des BSH auf und folgen Sie den Anweisungen.
    • Nachweise können Sie in verschiedenen Formaten hochladen. Das Flaggenzertifikat im Original müssen Sie zur Verlängerung per Post an das BSH senden.

    Erläuterungen zum Antrag und Informationen rund um das Flaggenzertifikat finden Sie ebenfalls auf der Internetseite des BSH.

    Sie verfügen bereits über ein Flaggenzertifikat.

    • ausgefüllter (Online-)Antrag
    • zu verlängerndes Flaggenzertifikat im Original
    • gegebenenfalls Nachweise über geänderte Angaben in Kopie
    • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
    • gegebenenfalls Eignergemeinschaftsvertrag mit Nachweis der Personalien der jeweiligen Eignerinnen und Eigner (Kopie)
    • Bestätigung der vollständigen Bezahlung (Kopie entsprechender Belege)

    • Widerspruch bei Ablehnungsbescheid

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja