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  • Flurstücksbestimmung ohne Liegenschaftsvermessung beantragen

    Im Liegenschaftskataster werden alle Flurstücke des Landes nachgewiesen. Wenn ein bestehendes Flurstück in mehrere Flurstücke aufgeteilt werden soll (zum Beispiel zum Verkauf), erhalten die neuen Flurstücke, jeweils eine eigene Flurstücksnummer. Damit sind formal eigenständige Flurstücke gebildet worden. Dafür müssen Sie grundsätzlich eine Liegenschaftsvermessung durchführen lassen. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen auf die Liegenschaftsvermessung verzichten.

    Flurstücksbestimmungen ohne Liegenschaftsvermessung werden ohne örtliche Vermessung durchgeführt. Die neuen Flurstücksgrenzen werden auf der Grundlage früherer amtlicher Vermessungen festgelegt. Die neuen Grenzen werden von der zuständigen Stelle berechnet. Sie können die Flurstücksgrenzen jederzeit in die Örtlichkeit durch Vermessung und Abmarkung -übertragen lassen.

    • Stellen Sie den Antrag auf Flurstücksbestimmung ohne Liegenschaftsvermessung bei einer zuständigen Stelle.
    • Die zuständige Stelle berechnet die neuen Flurstücksgrenzen aus den bereits bestehenden Daten.
    • Die Ergebnisse der Berechnung werden in das Liegenschaftskataster übernommen.
    • Sie können die neuen Flurstücksgrenzen in die Örtlichkeit übertragen.

    • Sie sind:
      • Eigentümer des Flurstücks
      • bevollmächtigte Person
      • Inhaber sonstiger Rechte
    • Die vorhandenen Daten reichen für eine Berechnung der neuen Flurstücksgrenzen aus.

    keine

    Es fallen Kosten an für

    • die Bestimmung und
    • die Registerführung

    Die Gebühren hängen ab

    • von der Anzahl der alten und neuen Grenzpunkte,
    • der Grenzlänge,
    • der Bodenrichtwertzone und
    • der Anzahl der Flurstücke.

    Die Flurstücksbestimmung ohne Liegenschaftsvermessung ist umsatzsteuerpflichtig.

    Fordern Sie bitte von der zuständigen Stelle eine Kostenschätzung ab.

    keine

    Weiterführende Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo).                                    

    Sie können eine Flurstücksbestimmung ohne Liegenschaftsvermessung online beantragen

    Stelle:
    Bock, Christian - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
    Adresse:
    Erich-Neuß-Weg 7
    06120 Halle (Saale)
    Telefon:
    0345 7828788
    Fax:
    0345 6858257

    Stelle:
    Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt
    Adresse:
    Otto-von-Guericke-Straße 15
    39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
    Telefon:
    +49 391 567-7864
    Fax:
    +49 391 567-7821
    Öffentliche Verkehrsmittel:
    Haltestelle: Hauptbahnhof und CITY CARRÉ/Hauptbahnhof:
    Straßenbahn: 1, 3, 4, 6 und 8
    Parken:
    Parkplatz:
    Anzahl: 0  Gebühren: ja
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Mo: 08:00 - 13:00 Uhr
    Di: 08:00 - 13:00 Uhr
    Mi: 08:00 - 13:00 Uhr
    Do: 08:00 - 13:00 Uhr
    Fr: 08:00 - 13:00 Uhr
    zusätzlich für Antragsannahme
    und Information
    Di: 13:00 - 18:00 Uhr

    Stelle:
    Wenck, Udo-Heinrich - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
    Adresse:
    Huttenstraße 57
    06110 Halle (Saale)
    Telefon:
    0345 232510
    Fax:
    0345 2325130