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  • Flurstücksbestimmung ohne Liegenschaftsvermessung beantragen

    Im Liegenschaftskataster werden alle Flurstücke des Landes nachgewiesen. Wenn ein bestehendes Flurstück in mehrere Flurstücke aufgeteilt werden soll (zum Beispiel zum Verkauf), erhalten die neuen Flurstücke, jeweils eine eigene Flurstücksnummer. Damit sind formal eigenständige Flurstücke gebildet worden. Dafür müssen Sie grundsätzlich eine Liegenschaftsvermessung durchführen lassen. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen auf die Liegenschaftsvermessung verzichten.

    Flurstücksbestimmungen ohne Liegenschaftsvermessung werden ohne örtliche Vermessung durchgeführt. Die neuen Flurstücksgrenzen werden auf der Grundlage früherer amtlicher Vermessungen festgelegt. Die neuen Grenzen werden von der zuständigen Stelle berechnet. Sie können die Flurstücksgrenzen jederzeit in die Örtlichkeit durch Vermessung und Abmarkung übertragen lassen.

    • Stellen Sie den Antrag auf Flurstücksbestimmung ohne Liegenschaftsvermessung bei einer zuständigen Stelle.
    • Die zuständige Stelle berechnet die neuen Flurstücksgrenzen aus den bereits bestehenden Daten.
    • Die Ergebnisse der Berechnung werden in das Liegenschaftskataster übernommen.
    • Sie können die neuen Flurstücksgrenzen in die Örtlichkeit übertragen.

    • Sie sind:
      • Eigentümer des Flurstücks
      • bevollmächtigte Person
      • Inhaber sonstiger Rechte
      • Erwerber mit Notarvertrag
    • Die vorhandenen Daten reichen für eine Berechnung der neuen Flurstücksgrenzen aus.

    Keine.

    Es fallen Kosten an für

    • die Bestimmung und
    • die Registerführung.

    Die Gebühren hängen ab

    • von der Anzahl der alten und neuen Grenzpunkte,
    • der Grenzlänge,
    • der Bodenrichtwertzone und
    • der Anzahl der Flurstücke.

    Die Flurstücksbestimmung ohne Liegenschaftsvermessung ist umsatzsteuerpflichtig.

    Fordern Sie bitte von der zuständigen Stelle eine Kostenschätzung ab.

    Keine.

    Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.

    Sie können eine Flurstücksbestimmung ohne Liegenschaftsvermessung online beantragen.                       

    Stelle:
    Bock, Christian - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
    Adresse:
    Erich-Neuß-Weg 7
    06120 Halle (Saale)
    Telefon:
    0345 7828788
    Fax:
    0345 6858257

    Stelle:
    Brumme, Henry - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
    Adresse:
    Kleine Ritterstr. 10
    06217 Merseburg
    Telefon:
    03461 214174
    Fax:
    03461 210081
    Öffnungszeiten:

    Mo., Mi. und Do. 07:00 - 16:00 Uhr

    Di. 07:00 - 18:00 Uhr

    Fr. 07:00 - 15:00 Uhr

    sonstige Termine  nach telefonischer Vereinbarung

    Stelle:
    Hartig, Henry - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
    Adresse:
    Tränkstr. 17
    06268 Querfurt
    Telefon:
    034771 719480
    Fax:
    034771 719481
    Öffnungszeiten:

    Mo. und Mi. geschlossen

    Di. 09:00 - 12.00 Uhr und 13:00 - 18.00 Uhr

    Do. 09:00 -12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

    Fr. 09:00 - 12:00 Uhr

    Stelle:
    Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt
    Adresse:
    Otto-von-Guericke-Straße 15
    39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
    Telefon:
    +49 391 567-7864
    Fax:
    +49 391 567-7821
    Öffentliche Verkehrsmittel:
    Haltestelle: Hauptbahnhof und CITY CARRÉ/Hauptbahnhof:
    Straßenbahn: 1, 3, 4, 6 und 8
    Parken:
    Parkplatz:
    Anzahl: 0  Gebühren: ja
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
    sowie individuelle Terminvereinbarung online und telefonisch.

    Termin online buchen

    Stelle:
    Tänzler, Jan - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
    Adresse:
    Eisenbahnstraße 3
    06217 Merseburg, Stadt - Beuna (Geiseltal)
    Telefon:
    +49 3461 525022
    Fax:
    +49 3461 525024

    Stelle:
    Wenck, Udo-Heinrich - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
    Adresse:
    Huttenstraße 57
    06110 Halle (Saale)
    Telefon:
    0345 232510
    Mobiltelefon:
    +49 171 4074296
    Fax:
    0345 2325130
    Öffnungszeiten:

    Mo. - Do. 08:00  - 16:30 Uhr

    Fr. 08:00 -13:00 Uhr