Flurstücksbestimmung ohne Liegenschaftsvermessung beantragen
Im Liegenschaftskataster werden alle Flurstücke des Landes nachgewiesen. Wenn ein bestehendes Flurstück in mehrere Flurstücke aufgeteilt werden soll (zum Beispiel zum Verkauf), erhalten die neuen Flurstücke, jeweils eine eigene Flurstücksnummer. Damit sind formal eigenständige Flurstücke gebildet worden. Dafür müssen Sie grundsätzlich eine Liegenschaftsvermessung durchführen lassen. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen auf die Liegenschaftsvermessung verzichten.
Flurstücksbestimmungen ohne Liegenschaftsvermessung werden ohne örtliche Vermessung durchgeführt. Die neuen Flurstücksgrenzen werden auf der Grundlage früherer amtlicher Vermessungen festgelegt. Die neuen Grenzen werden von der zuständigen Stelle berechnet. Sie können die Flurstücksgrenzen jederzeit in die Örtlichkeit durch Vermessung und Abmarkung übertragen lassen.
- Stellen Sie den Antrag auf Flurstücksbestimmung ohne Liegenschaftsvermessung bei einer zuständigen Stelle.
- Die zuständige Stelle berechnet die neuen Flurstücksgrenzen aus den bereits bestehenden Daten.
- Die Ergebnisse der Berechnung werden in das Liegenschaftskataster übernommen.
- Sie können die neuen Flurstücksgrenzen in die Örtlichkeit übertragen.
- Sie sind:
- Eigentümer des Flurstücks
- bevollmächtigte Person
- Inhaber sonstiger Rechte
- Die vorhandenen Daten reichen für eine Berechnung der neuen Flurstücksgrenzen aus.
Keine.
Es fallen Kosten an für
- die Bestimmung und
- die Registerführung.
Die Gebühren hängen ab
- von der Anzahl der alten und neuen Grenzpunkte,
- der Grenzlänge,
- der Bodenrichtwertzone und
- der Anzahl der Flurstücke.
Die Flurstücksbestimmung ohne Liegenschaftsvermessung ist umsatzsteuerpflichtig.
Fordern Sie bitte von der zuständigen Stelle eine Kostenschätzung ab.
Keine.
Sie können eine Flurstücksbestimmung ohne Liegenschaftsvermessung online beantragen.
06120 Halle (Saale)
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
Anzahl: 0 Gebühren: ja
Mo: 08:00 - 13:00 Uhr
Di: 08:00 - 13:00 Uhr
Mi: 08:00 - 13:00 Uhr
Do: 08:00 - 13:00 Uhr
Fr: 08:00 - 13:00 Uhr
zusätzlich für Antragsannahme
und Information
Di: 13:00 - 18:00 Uhr
06110 Halle (Saale)
Mo. - Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 -13:00 Uhr