Flurstücksbestimmung ohne Liegenschaftsvermessung beantragen
Im Liegenschaftskataster werden alle Flurstücke des Landes nachgewiesen. Wenn ein bestehendes Flurstück in mehrere Flurstücke aufgeteilt werden soll (zum Beispiel zum Verkauf), erhalten die neuen Flurstücke, jeweils eine eigene Flurstücksnummer. Damit sind formal eigenständige Flurstücke gebildet worden. Dafür müssen Sie grundsätzlich eine Liegenschaftsvermessung durchführen lassen. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen auf die Liegenschaftsvermessung verzichten.
Flurstücksbestimmungen ohne Liegenschaftsvermessung werden ohne örtliche Vermessung durchgeführt. Die neuen Flurstücksgrenzen werden auf der Grundlage früherer amtlicher Vermessungen festgelegt. Die neuen Grenzen werden von der zuständigen Stelle berechnet. Sie können die Flurstücksgrenzen jederzeit in die Örtlichkeit durch Vermessung und Abmarkung übertragen lassen.
- Stellen Sie den Antrag auf Flurstücksbestimmung ohne Liegenschaftsvermessung bei einer zuständigen Stelle.
- Die zuständige Stelle berechnet die neuen Flurstücksgrenzen aus den bereits bestehenden Daten.
- Die Ergebnisse der Berechnung werden in das Liegenschaftskataster übernommen.
- Sie können die neuen Flurstücksgrenzen in die Örtlichkeit übertragen.
- Sie sind:
- Eigentümer des Flurstücks
- bevollmächtigte Person
- Inhaber sonstiger Rechte
- Erwerber mit Notarvertrag
- Die vorhandenen Daten reichen für eine Berechnung der neuen Flurstücksgrenzen aus.
Keine.
Es fallen Kosten an für
- die Bestimmung und
- die Registerführung.
Die Gebühren hängen ab
- von der Anzahl der alten und neuen Grenzpunkte,
- der Grenzlänge,
- der Bodenrichtwertzone und
- der Anzahl der Flurstücke.
Die Flurstücksbestimmung ohne Liegenschaftsvermessung ist umsatzsteuerpflichtig.
Fordern Sie bitte von der zuständigen Stelle eine Kostenschätzung ab.
Keine.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.
Sie können eine Flurstücksbestimmung ohne Liegenschaftsvermessung online beantragen.
06120 Halle (Saale)
06217 Merseburg
Mo., Mi. und Do. 07:00 - 16:00 Uhr
Di. 07:00 - 18:00 Uhr
Fr. 07:00 - 15:00 Uhr
sonstige Termine nach telefonischer Vereinbarung
06268 Querfurt
Mo. und Mi. geschlossen
Di. 09:00 - 12.00 Uhr und 13:00 - 18.00 Uhr
Do. 09:00 -12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Fr. 09:00 - 12:00 Uhr
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
Anzahl: 0 Gebühren: ja
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
sowie individuelle Terminvereinbarung online und telefonisch.
06217 Merseburg, Stadt - Beuna (Geiseltal)
06110 Halle (Saale)
Mo. - Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 -13:00 Uhr