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  • Fördermittel für Neu- und Fortführungsvorhaben im Bereich Berufliche Aus- und Fortbildung beim BMZ beantragen

    Die Fördergelder dienen dazu, Studierende, Hochschulen oder Lehrende und Forschende an Hochschulen zu fördern. Förderfähige Projekte müssen entwicklungspolitischen Bezug haben und die berufliche Aus- und Fortbildung fördern.
    Die im jeweiligen Haushaltsjahr förderfähigen Organisationen sind im Bundeshaushaltsplan aufgeführt. Da dieser jährlich neu beschlossen wird, sind Änderungen möglich.

    Die Förderung der beruflichen Aus- und Fortbildung in der Entwicklungszusammenarbeit können Sie per Post oder online beantragen.

    Wenn Sie die Förderung per Post beantragen wollen:

    • Sie besprechen Ihr Vorhaben mit dem BMZ.
    • Sie schicken Ihren Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen per Post an das BMZ.
    • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
    • Gegebenenfalls fordert das BMZ weitere Unterlagen bei Ihnen an.
    • Bei einer Zusage der Förderung erhalten Sie vom BMZ einen Zuwendungsbescheid per Post.

    Wenn Sie die Förderung online beantragen wollen:

    • Sie besprechen Ihr Vorhaben mit dem BMZ.
    • Rufen Sie das Bundesportal auf und füllen Sie den Antrag online aus.
    • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.
    • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
    • Gegebenenfalls fordert das BMZ weitere Unterlagen bei Ihnen an.
    • Bei einer Zusage der Förderung erhalten Sie vom BMZ einen Zuwendungsbescheid.

    • Sie gehören einer der folgenden Institutionen an:
      • Deutscher Akademischer Austauschdienst
      • Alexander von Humboldt Stiftung
      • International Sustainability Campus
    • Die im jeweiligen Haushaltsjahr förderfähigen Organisationen sind im Bundeshaushaltsplan aufgeführt. Da dieser jährlich neu beschlossen wird, sind Änderungen möglich.

    • Antrag
    • ausführliche Projektbeschreibung
    • Beschreibung Ihres Gesamtvorhabens
    • Finanzierungsplan
    • Erklärung, dass mit dem Projekt noch nicht begonnen wurde

    Es fallen keine Kosten an.

    • Klage vor dem Verwaltungsgericht
    • Sie können die Auszahlung beschleunigen, wenn Sie auf einen Rechtsbehelf verzichten.

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Stelle:
    Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) – Referat 104
    Adresse:
    Dahlmannstraße 4
    53115 Bonn
    Telefon:
    +49 228 99535-3761
    Fax:
    +49 228 9910535-3761